Ziel der Gesetzesrevision seien «gewichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen», heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Dazu gehört ein neues Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Damit soll ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung selbständig in der eigenen Wohnung leben können. Konkret würden als Erstes die Bedürfnisse der Person durch eine unabhängige Stelle erhoben. Danach könnte der Kanton die benötigten finanziellen Mittel bewilligen.
Eine der Folgen wäre eine Verschiebung des Platzbedarfs in Wohnheimen hin zu ambulanten Angeboten. Dies hätte finanzielle Auswirkungen: Die damit verbundenen Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen könnten die Kosten für die ambulante Betreuung aufwiegen. Der Kanton rechnet jedenfalls bis 2034 «insgesamt mit einer Kostendämpfung von 10 Millionen Franken».
Als weitere Neuerung soll der barrierefreie Zugang zu «öffentlich zugänglichen Gebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand» und die Pflicht zur barrierefreien Kommunikation des Staates gesetzlich verankert werden.
Bei der dritten Verbesserung geht es um Kinder mit Behinderungen. Wenn sie die Kitas besuchen wollen, kann dies Mehraufwände bei der Betreuung verursachen. Deshalb braucht es dafür eine Finanzierungslösung, an der sich Kanton und Gemeinden beteiligen. Zudem soll das Personal für den Umgang mit Kindern, die besondere Bedürfnisse haben, geschult werden.
Laut Regierungsrätin Laura Bucher (SP) gehen diese drei Gesetzesnachträge nun in die Vernehmlassung. «Uns ist es sehr wichtig, dass möglichst viele an dieser Vernehmlassung teilnehmen können. Daher dauert sie auch relativ lange, bis im Februar», so die Vorsteherin des Departements des Innern gegenüber TVO. Die Unterlagen dazu würden in einfacher Sprache zur Verfügung stehen. Man freue sich auf möglichst viele Rückmeldungen zu diesem wichtigen Projekt.
(red/sda)
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