Ostschweiz
St. Gallen

Keine Anhaltspunkte gegen HSG-Ghostwriter

Keine Anhaltspunkte gegen HSG-Ghostwriter

· Online seit 02.02.2017, 17:37 Uhr
Nachdem die St.Galler Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen allfällige Ghostwriter an der HSG auf Eis gelegt hat, prüft die St.Galler Universität nun weitere Schritte gegen Fremdschreiber. Für eine detailierte Untersuchung gegen Ghostwriter fehlten den Ermittlern konkrete Hinweise.
Raphael Rohner
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«Das Problem war, dass wir zwar Hinweise hatten, wer als Ghostwriter tätig sein könnte, doch führten die Spuren zu einem deutschen Unternehmen gegen das wir keine konkreten Hinweise hatten aufbringen können», sagt der erste Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, Thomas Hansjakob. Die Universität St.Gallen reichte im letzten Jahr eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Der Verdacht: Studenten kauften sich ihre Bachelor- und Masterarbeiten bei sogenannten Ghostwritern und mussten so keine Eigenleistung erbringen.

Zu wenig konkrete Hinweise der HSG

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Unbekannt mit dem Verdacht auf «Erschleichung einer falschen Beurkundung». Deren Mittel waren aber beschränkt und man stellte die Untersuchung schliesslich ein, sagt Hansjakob: «Wir hätten einen konkreten Fall gebraucht mit konkreten Arbeiten, bei denen wir mutmassliche Verdächtige hätte ermitteln können. Dann hätten wir auch Hausdurchsuchungen anordnen können.» Die bei einer solchen Hausdurchsuchung sichergestellten Beweise hätten laut Hansjakob dann gereicht für ein Rechtshilfegesuch in Deutschland - dem Sitz der Ghostwriting-Agentur. «Die Universität St.Gallen hat uns aber keine solchen konkreten Arbeiten liefern können und darum sind wir nicht weitergekommen», sagt Hansjakob.

Softwarelösung war nicht zufriedenstellend

Die Universität St.Gallen hat in der Zwischenzeit verschiedene Softwarelösungen zur Erkennung von «Ghostwriting» evaluiert, die sich aber als nicht bedürfnisgerecht erwiesen haben. «Wir beobachten die Situation und würden auch allfällige neue technische Mittel prüfen, sollten solche vorliegen», schreibt Jürg Roggenbauch von der HSG in einer Stellungnahme. An der Hochschule wurden in den vergangenen Jahren keine Disziplinarverfahren wegen «Ghostwriting» eröffnet oder durchgeführt, da der HSG keine Fälle von eingereichten «Ghostwriting»-Arbeiten bekannt sind. Sollten solche Hinweise vorliegen, würde die HSG wieder Strafanzeige erstatten.

veröffentlicht: 2. Februar 2017 17:37
aktualisiert: 2. Februar 2017 17:37
Quelle: rar

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