Der 34-Jährige schrieb auf Facebook im Dezember 2017 zu einem Artikel über die Feier zum Ständeratspräsidium von Karin Keller-Sutter, «die Schlampe gehört in en indische Bus, ellei, nachts am 3...». Für die St.Galler Staatsanwaltschaft war damit klar, dass der Mann Bezug genommen hat auf Gewaltdelikte und sexuelle Übergriffe auf Frauen.
Den Fall publik gemacht hat die «Sonntags Zeitung», die St.Galler Staatsanwaltschaft bestätigte den Bericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der 34-Jährige wurde wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit sowie wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Ausserdem erhielt er eine Busse von 120 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig.