Der Bericht einer Arbeitsgruppe, welche vom St.Galler Bildungsrat eingesetzt wurde, um den Lehrpersonenmangel zu bewältigen, liegt nun vor. Und es wird klar: Es gibt keine Patentlösung.
Der Bildungsrat hat nun mehrere Massnahmen priorisiert und ergänzt. Die Gemeinden werden als Arbeitgeber der Lehrpersonen aufgefordert, flächendeckende, bezahlbare und bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten.
Weiter zentral sei, den Einstieg in den Lehrberuf sorgfältig zu begleiten. Diese Berufseinführung wird durch die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) in einem separaten Projekt überprüft und optimiert.
Wichtige Faktoren seien auch das Arbeitsklima und die Wertschätzung. Als Notlösung können die Schulträger gelegentlich auf Personen ohne Lehrdiplom zurückgreifen. Hier bietet der Kanton Unterstützung und übernimmt gar einen Teil der Kosten.
Die Hochschule für Heilpädagogik hat die Kontingentierung der Studienplätze pro Träger aufgehoben – im kommenden Studienjahr sind bereits 65 Anmeldungen eingegangen, zuvor gab es nur 45 Plätze. Weiter soll die Kündigungsfrist für Lehrpersonen den umliegenden Kantonen angepasst werden. Da es sich hier aber um eine Gesetzesänderung handelt, könne dieser Punkt nicht kurzfristig realisiert werden.
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Bereits ab dem Schuljahr 2023/24 realisiert wird aber die Lohnanpassung bei Lehrpersonen ohne anerkanntes Diplom sowie mehr Flexibilität bei Abwesenheiten von Studierenden für Stellvertretungen. Neue Studiengänge für Quereinsteiger an der PHSG sollen ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
Der Bildungsrat schreibt in einer Mitteilung: «Nur wenn den Zuständigkeiten in der Volksschule Rechnung getragen wird, kann der Lehrpersonenmangel langfristig bekämpft werden.»