«Es war ein Werbegag ohne jeglichen rassistischen Hintergrund», sagte der Mann, der heute Mittwoch vor dem Kreisgericht Rorschach stand. Er hatte sich im Juni 2020 schwarz bemalt und Schokoküsse prominent als «Mohrenköpfe» verkauft. Einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung akzeptierte er nicht, deshalb kam es zum Prozess.
Nun wurde der Mann vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen (FM1Today berichtete). Das kann man akzeptieren. Vielleicht steckte wirklich keine böse Absicht dahinter, sondern nur ein bisschen Einfachheit und fehlendes Taktgefühl.
Was hingegen fast schon skandalös ist, ist die Begründung des Richters für den Freispruch. Er selbst habe früher «Neger» gesagt und eine Katze namens «Negerlein» gehabt. «Später hat sich vieles geändert», meinte der Richter.
Diese Argumentation ist absurd. Das würde ja heissen, dass man alte Gewohnheiten einfach weiter pflegen darf – egal wie schlimm sie sind –, auch wenn sich die Gesetzeslage ändert. Oder auf ein extremeres Beispiel angewandt: Nur weil jemand früher, als es noch legal war, die Ehefrau geschlagen hat, heisst das nicht, dass er das auch heute noch völlig straffrei machen können soll.
Eine Gesellschaft ändert sich. Und mit ihr auch die Gesetze. Wer das nicht merkt oder wahr haben will, macht sich strafbar. Das sieht der Richter offensichtlich nicht so. Und ist damit in seiner Position am falschen Platz.