Bei der Beratung eines Nachtrags zum Steuergesetz habe die Kommission «die Konstellation thematisiert, dass NGOs zunehmend politisch tätig sind», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Im Unterschied zu den politischen Parteien seien diese Organisationen aber wegen ihrer Einstufung als gemeinnützige juristische Personen von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit.
Die Kommission hat dazu eine Motion eingereicht, die von einer Minderheit abgelehnt wurde. Darin verlangt sie von der Regierung eine Übersicht über die im Kanton St.Gallen ansässigen steuerbefreiten Organisationen mit politischer Tätigkeit. Weiter soll die Regierung eine Gesetzesänderung vorschlagen, mit der die Steuerbefreiung aufgehoben werden kann. Zudem sollen die steuerbefreiten juristischen Personen regelmässig überprüft werden.
Bei den Themen im Gesetzesnachtrag ging es um die Möglichkeit, die Steuererklärung, die bereits bisher elektronisch ausgefüllt werden kann, auch auch diesem Weg einzureichen. Damit müssten die Steuerpflichtigen keine Quittung mehr ausfüllen und mit der Post schicken. Diese Anpassung wird von der Kommission begrüsst.
Weiter soll nach Ansicht der Kommission bei der Vermögenssteuer für Vereine und Stiftungen eine Freigrenze für Gewinne unter 5000 Franken eingeführt werden. Die Mehrheit unterstützt auch den Vorschlag der Regierung für eine Änderung bei den ergänzenden Vermögenssteuern. Dabei geht es um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die nicht mehr genutzt und veräussert werden. Die Steuer, die dann anfallen würde, soll abgeschafft werden.