Rund 4600 Videos und 61'700 Bilder – vorwiegend von Sex mit Kleinkindern – fand die St.Galler Polizei auf den Datenträgern des ehemaligen Kinderbetreuers. Im Darknet waren die Ermittler auf die illegalen Machenschaften des heute 34-jährigen St.Gallers gestossen. Am 4. Juli 2018 wurde der Beschuldigte festgenommen, seither befindet er sich in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Vollzug.
Seine pädophilen Fantasien lebte der damalige Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in der Stadt St.Gallen unter anderem an seinem Arbeitsort aus. Zum Beispiel missbrauchte er im April 2018, so heisst es in der Anklageschrift, einen 16 Monate alten Bub auf dem Wickeltisch, indem er sich mit der Zunge an ihm verging. Das Ganze filmte er. Seine Aufnahmen teilte der Pädophile im Darknet.
Waldkindergärtler beim Urinieren fotografiert
In der St.Galler Kita sowie in einer Kindertagesstätte in Gossau machte der Beschuldigte weitere sexuell motivierte Aufnahmen von Buben. Laut Anklageschrift fotografierte er an ehemaligen Arbeitsorten in Waldkindergärten sowie in der Öffentlichkeit zudem mehrere Buben beim Urinieren. Es kann sein, dass die Fälle bis ins Jahr 2008 zurückgehen.
«Zutiefst erschüttert»
Sie sei «zutiefst erschüttert und bestürzt», schrieb die betroffene St.Galler Kita im Februar 2019 in einer Mitteilung. Der Mitarbeiter sei nach seiner Verhaftung sofort entlassen worden. Den betroffenen Eltern wurde in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzzentrum Unterstützung bei der Verarbeitung angeboten.
In der Vergangenheit hatte sich der Betreuer öffentlich dafür stark gemacht, Männer in der Kinderbetreuung nicht unter Pädophilie-Generalverdacht zu stellen.
Freiheitsstrafe und Busse gefordert
Am 21. Januar muss sich der 34-Jährige wegen mehrfacher Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie, mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana) vor dem St.Galler Kreisgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten, eine Busse von 600 Franken sowie eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung des Angeklagten. Zudem soll er «beruflich und ausserberuflich» nie mehr regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen haben dürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.