Ein 30 Zentimeter grosses Loch, das vom Maststall direkt zur Güllegrube führt, war nicht abgedichtet: Weil Schadgase in den geschlossenen Stall gelangten, erstickten 25 Schweine eines Melser Landwirten. Bei einer Untersuchung kam später heraus, dass in drei weiteren Schweinebuchten Verletzungsgefahr für die Schweine bestand und dass auch die Kühe vernachlässigt wurden.
Nachdem er bereits 2015 und 2016 zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden war, forderte die Anklage am Montag eine Geldstrafe von 13'500 Franken wegen zahlreicher teils fahrlässiger und teils vorsätzlicher Vorstösse gegen das Tierschutzgesetz. Der Beschuldigte tauchte ohne Verteidigung auf und forderte «eine bedingte Strafe», wie tagblatt.ch schreibt.
Der Mann wurde in allen Punkten schuldig gesprochen. Wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse setzte das Kreisgericht seine Strafe jedoch um ein Drittel herab – der Landwirt erhält eine Geldstrafe von 9000 Franken (150 Tagessätze à 60 Franken) und eine Busse von 1200 (statt 1800) Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.