Der heute 78-jährige Priester, der bis zum vergangenen April noch als Seelsorger in Goldach tätig war, soll zwischen 1987 und 1996 einen damals 13-jährigen Bub missbraucht haben.
«Er bereut, was er getan hat»
Der 78-jährige Beschuldigte nimmt selbst keine Stellung, TVO spricht mit seinem Anwalt, Max Imfeld. «Dem Priester tut das alles extrem leid und er bereut, was er getan hat.» Der 78-Jährige hat die Übergriffe, die über neun Jahre gegen den heute 46-Jährigen andauerten, zugegeben. «Er steht zu dem, was er getan hat.» Unklar ist aber, ob sich der 78-Jährige an weiteren Opfern vergangen hat. Dies verneint der Anwalt. «Mein Mandant sagt, das sei eine einmalige Verfehlung gewesen.»
Priester und Opfer standen bis vor kurzem in Kontakt
Dies ist laut dem Anwalt auch daran auszumachen, dass Priester und Opfer nach den Übergriffen weiter in Kontakt standen. «Bis vor kurzem standen sich der Priester und sein Opfer nahe. Sie hatten bis vor einigen Monaten Kontakt.»
Der Priester und sein Opfer hatten also während mehr als 30 Jahren Kontakt. «Die sexuelle Beziehung wurde fortgeführt, bis der Bub erwachsen war und auch Jahrzehnte, nachdem die sexuelle Beziehung beendet wurde, wurde der Kontakt weitergeführt.» Wie eng der Kontakt war, ist unklar.
Quelle: TVO
Opfer hat erst im April über Taten gesprochen
Ans Licht kamen die sexuellen Übergriffe vor einem halben Jahr, weil das mittlerweile erwachsene Opfer sich erst zu diesem Zeitpunkt traute, über die Vorfälle zu sprechen. «Es ist ein grosses Erschrecken, ich kenne meine Priester, und wenn es sich um jemand handelt, dem man so etwas nicht zugetraut hätte, ist das sehr schwierig», sagt Bischof Markus Büchel zu TVO.
Vor einige Wochen hat der Bischof mit dem Opfer gesprochen. «Die Aussprache mit dem Opfer war sehr schwer», sagt Büchel. Informiert über die sexuellen Übergriffe wurde der St.Galler Bischof vom Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im April 2019. Er hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, obwohl die Tat verjährt ist und nicht mehr vor Gericht gebracht werden kann.
Kirchenrechtliches Verfahren in Rom
Ob der Fall gerichtlich noch verfolgt werden kann, ist unklar, denn die Tat ist bereits verjährt. Dies liege nun an der St.Galler Strafbehörde und sei nicht die Aufgabe der Kirche, sagt Kanzler Claudius Luterbacher. «Bischof Markus Büchel hat aber auch Anzeige in Rom erstattet, denn die Tat stellt auch nach kirchlichem Recht eine Straftat dar.» Es werde zum Beispiel geprüft, wie man auf Dauer mit dem straffälligem Priester umgeht. «Es wird begutachtet, ob dieser Mann weiterhin Priester sein kann und welche Sanktionen ergriffen werden. Für uns ist aber klar, dass er beim Bistum St.Gallen sicher nicht mehr angestellt wird.»
Opfer erhält Genugtuung
Im aktuellen Fall wird laut Büchel eine Genugtuung im vorgesehenen Maximalbetrag von 20’000 Franken gesprochen. «Natürlich kann man so eine Tat mit Geld nicht ungeschehen machen.» Hilfreich sei auch, dass der Täter zu seinen Verfehlungen stehe. Einen Fonds für verjährte Fälle, zu denen auch der aktuelle gehört, gibt es seit 2015. Dieser wird von den Schweizer Bistümern, den Ordensgemeinschaften und den Kantonalkirchen gespiesen.