Es waren entsetzliche Bilder, die sich den Einsatzkräften kurz vor Mitternacht auf dem Parkplatz gegenüber dem Schulhaus Uzeschuel der Oberstufe Uzwil zeigten. Und, was geschehen ist, wirkt in die Zukunft. Auf tragischste Weise in den Familien der 19- und 22-jährigen Brüder aus einem Nachbardorf sowie eines weiteren 22-Jährigen, die über Nacht ihre Söhne verloren haben.
Nachhaltig betroffen bleiben aber auch die beiden Frauen, die im verunglückten Fahrzeug gesessen hatten, berichtet das St.Galler Tagblatt. Die 16-Jährige, die mit schwersten Verletzungen ins Spital geflogen und auf der Intensivstation behandelt werden musste, hat den Unfall überlebt, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte. Nichtsdestotrotz dürfte sie das Erlebte nicht verarbeitet haben. Gegen die 20-jährige Lenkerin, die sich unbestimmt verletzt hatte, jedoch bereits kurz nach dem Unfall vernehmungsfähig war, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Tempofrage bleibt offen
In dessen Zentrum steht die abschliessende Klärung der Unfallursache. Was hatte dazu geführt, dass der weisse A1 mit Zürcher Kontrollschildern in der Kurve beim Parkplatz Töbeli von der Fahrbahn abkam und über die Leitplanke und die Uze auf den Parkplatz katapultiert wurde? Aus Kreisen der diversen Ersteinsatzkräfte, aber auch über die Sozialen Medien sickerten in den vergangenen Wochen bruchstückhaft nicht verifizierbare Informationen durch.
Nach diesen soll das Fahrzeug mit 150 km/h unterwegs gewesen sein, während die jungen Leute durch die geöffneten Autoscheiben Video-Aufnahmen für die Social Media Plattform Tiktok produzierten. Mit den entsprechenden Folgen beim Aufprall, bei dem Insassen aus dem Fahrzeug geschleudert wurden. Die Möglichkeit einer Unfallbeteiligung auf dem Parkplatz stehender Personen, hatte die Polizei anfänglich kurz erwogen, dann aber ausgeschlossen.
Verfahrensabschluss nicht absehbar
Der Kommunikationschef der Kantonspolizei St.Gallen, Hanspeter Krüsi, gibt sich auf Anfrage äusserst bedeckt. Mehr als die Feststellung, dass das Auto zu schnell unterwegs war, lässt er sich nicht entlocken. Und die Frage, ob die jungen Leute tatsächlich ein Actionvideo drehten, lässt er gänzlich unbeantwortet. Stattdessen verweist er auf die Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeit der Fall nun liege.
Beatrice Giger, Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, äussert sich gleichermassen zurückhaltend. Sie bestätigt lediglich, dass gegen die Lenkerin des Fahrzeugs ein Strafverfahren eröffnet worden sei, welches allerdings erst am Anfang stehe. «Der Unfallhergang ist Gegenstand der Untersuchung, wobei wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher dazu äussern», lässt sie wissen. Da diverse Gutachten ausstehend seien, könne auch noch nicht gesagt werden, wann mit dem Verfahrensabschluss gerechnet werden kann.