Wer eine andere Person von der Impfung überzeugt, soll einen Gutschein im Wert von 50 Franken erhalten. Das schlägt der Bundesrat vor – und findet damit bei den Ostschweizer Kantonen überhaupt kein Gehör.
«Der Impfentscheid sollte nicht durch zusätzlichen Druck oder aufgrund von monetären Anreizen, sondern aufgrund von gesellschaftlichen und gesundheitlichen Überlegungen gefällt werden», schreiben die Regierungen von St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, die sich zur Positionierung abgesprochen haben. Die Thurgauer Regierung bezeichnet die Gutscheine sogar als «ein Hohn».
Für eine nationale Impfwoche
«Im Grundsatz» teilen die Kantone die Einschätzung, dass «die Impfkampagne mit hohem Engagement weiterverfolgt werden muss». Deshalb haben sich die Ostschweizer Kantone auch dafür ausgesprochen, die nationale Impfwoche zu unterstützen.
Die Regierungen wünschen sich, dass die Vergütung für die Impfung angepasst wird. So bekommen heute Ärztinnen und Ärzte 14.50 Franken pro Impfung, während Apotheken 10 Franken mehr bekommen. «Deshalb haben viele Arztpraxen aufgrund der fehlenden Kostendeckung ihre Impftätigkeit eingestellt.»
Gerade in ländlichen Gebieten sei die Arztpraxis eine «wichtige und niederschwellige Anlaufstelle», heisst es. Deshalb solle die Abgeltung für die Impfung überprüft und angepasst werden.
«Grundsätzlich» für Verlängerung des Covid-19-Gesetzes
Dass der Bundesrat Teile des Covid-19-Gesetzes dem Parlament zur Verlängerung beantragt, können die Kantone nachvollziehen. Der Ausserrhoder Regierungsrat stimmt diesem Vorschlag zu, im Kanton St.Gallen nur teilweise. So will die St.Galler Regierung, dass das Test- und Contact-Tracing-System in der Kompetenz der Kantone liegen soll. Auch die Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes will die St.Galler Regierung nicht verlängern, «alle Impfwilligen konnten sich zeitnah impfen».
Der Kanton St.Gallen will auch die Massnahmen im Kulturbereich nicht bis Ende nächsten Jahres weiterführen, sondern nur noch bis zum 30 Juni – «im Sinne einer Gleichbehandlung sämtlicher Branchen». Das gelte auch für die Entschädigungen beim Erwerbsausfall.
Notrecht «staatsrechtlich grenzwertig»
Der Kanton Thurgau will das Notrechts bis maximal Ende März 2022 befristen, die vorgeschlagene Verlängerung bis Ende 2022 sei «staatsrechtlich grenzwertig»: «Es ist nicht ersichtlich, worin die Notlage besteht, die den Grund dafür darstellt, dass die Macht von Volk und Ständen auf den Bundesrat übertragen werden muss.»
Der Kanton Graubünden hat noch keine Vernehmlassungsantwort veröffentlicht.
(red.)