«Seit das Wetter so gut ist, durchqueren täglich viele Wanderer und Biker meine Wiese. Das Problem habe ich jedes Jahr und es wird immer schlimmer», sagt der Landwirt Lukas Gemperli aus Jonschwil.
Die Wiese, um die es geht, liegt direkt am Waldrand. Für die Biker und wohl auch die Wanderer ist dieser Wald beliebt, doch sie verlassen ihn, um über Gemperlis Wiese zu gehen. «Wenn sie im Wald bleiben würden, gäbe es kein Problem. Aber so entstehen Wege durch die Wiese und das Mähen wird sehr schwierig», sagt Gemperli.
Zudem wachse das Gras an jenen Stellen nicht richtig nach, deswegen müsse er neu ansäen, was mit Kosten verbunden sei. «Wenn es so weitergeht, habe ich bald überall in der Wiese Trampelpfade», sagt Gemperli.
Er hat einen Wanderer auch mal darauf angesprochen, dass er doch bitte nicht durch sein hohes Gras gehen solle. «Es war ein kurzes Gespräch, es lief nicht gut und er hatte absolut kein Verständnis. Es ist ein Privatgrundstück – ich laufe ja auch nicht bei anderen Leuten durch den Garten», sagt Gemperli.
«Komme mit Kühen in deren Garten»
Er hat sich mit seinem Problem an die Gemeinde gewandt. «Dort sagte man mir, ich solle den Waldrand abzäunen, aber da sich dort viele Rehe und Füchse bewegen, lohnt sich das nicht, ich müsste den Zaun regelmässig flicken», sagt der Landwirt. Die Polizei ruft er gar nicht erst, denn die Wanderer und Biker seien jeweils schnell wieder weg. «Ich habe ausserdem anderes zu tun, als nur zu beobachten, ob jemand durch die Wiese fährt», sagt Gemperli.
Im Spass meint er, er habe sich auch schon überlegt, nach der Adresse der Wanderer zu fragen. «Dann komme ich mit meinen Kühen in deren Garten», sagt er und lacht.
Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an den gegenseitigen Respekt: «Wanderer und Biker sollten die offiziellen Wege benutzen. Es gibt kaum ein Land mit höherer Wanderweg-Dichte, da findet sich sicher ein Weg abseits von Wiesen», sagt Florian Schneider, Mediensprecher der St.Galler Kantonspolizei, auf Anfrage,
«Es gibt ein Betretungsverbot»
Die Gemeinde Jonschwil weist in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt darauf hin, dass man solche Wiesen nicht durchqueren solle.
«Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet oder nur soweit erlaubt, als damit keine Beeinträchtigung oder Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern – Querfeldeintouren zu Fuss oder mit dem Bike, freies Laufenlassen von Hunden und Reiten – während der Vegetationszeit vom 15. März bis zum 15. November zu verzichten», schreibt die Gemeinde.
Es herrsche die Meinung, dass das Betreten von Wäldern, Weiden, Wiesen und Äckern jederzeit erlaubt sei. «Was für Wälder und Weiden zwar zutrifft, gilt nicht für Wiesen und Äcker. Dort gibt es ein Betretungsverbot», heisst es im Gemeindeblatt weiter.
Auch Wiesen mit nachwachsendem oder schon hochstehendem Gras dürften weder von Spaziergängern, Hunden noch Bikern betreten oder befahren werden.
Gras niedergetrampelt und Müll liegen gelassen
Auch beim landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) ist diese Problematik bekannt. Die Corona-Einschränkungen liessen die Bevölkerung derzeit ins Gründe flüchten.
Dabei werden landwirtschaftliche Flächen wie Wiesen und Weiden als Ersatz für nicht mehr zugängliche Parks genutzt. Das sorgt für Schäden und Konflikte mit Bäuerinnen und Bauern.
So werde teilweise Gras niedergetrampelt oder mit Müll verschmutzt, wie der landwirtschaftliche Informationsdienst am Freitag mitteilt. Der liegengelassene Abfall sei für Tiere sehr gefährlich, allem voran Alubüchsen, heisst es weiter.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) empfiehlt den betroffenen Bauernfamilien, mit den Personen direkt das Gespräch zu suchen. Oft seien sich die Leute nicht bewusst, dass sie Schäden verursachten, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Hilfreich seien auch Tafeln zum Zusammenleben im ländlichen Raum, welche die Bauernfamilien bestellen und aufstellen könnten.