Ostschweiz
St. Gallen

Parkieren in der erweiterten blauen Zone in der Stadt St.Gallen: Das musst du ab 1. November 2024 wissen

Kostenpflichtige EBZ ab 1. November

Nachtparkieren in St.Gallen: Das sollten Autofahrer jetzt wissen

· Online seit 24.10.2024, 12:54 Uhr
Schon lange ist das kostenpflichtige Nachtparkieren in der Stadt St.Gallen ein Thema. Jetzt – nach mehreren Jahrzehnten – wird das Abstellen von Fahrzeugen in der erweiterten blauen Zone nicht mehr gratis sein. Ob Anwohner oder Pendlerin: Hier findest du die wichtigsten Infos zu der Änderung per 1. November.
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Bisher war das Parkieren in der Nacht in der erweiterten blauen Zone (EBZ) in der Stadt St.Gallen gratis. Die schlechte Nachricht: Ab dem 1. November wird sich das nach 33 Jahren ändern. Ab dann müssen alle Personen, die ihr Fahrzeug mehr als einmal pro Woche zwischen 19 und 8 Uhr in der EBZ abstellen, eine Monatsbewilligung für 30 Franken kaufen. Die gute Nachricht: Am Sonntag bleibt das Parkieren zwischen 8 und 19 Uhr gratis. 

Welche Arten von Bewilligung gibt es?

Anwohnerbewilligung

Sie berechtigt Anwohnerinnen und Anwohner, die innerhalb eines bestimmten Sektors ihren Wohnsitz haben und bei der Stadt gemeldet sind, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der EBZ. Die Kosten pro Monat betragen 30 Franken. Wobei ab dem 1. November ein Zuschlag von 10 Franken monatlich für das Nachtparkieren verrechnet wird.

Pendlerbewilligung

Mit dieser speziellen Monatskarte können eigentlich alle Personen in der EBZ – unabhängig vom Sektor – unbeschränkt parkieren. Der Sektor 20 ist dabei nicht inbegriffen. Und diese Bewilligung ist deutlich teurer: Pro Monat verlangt die Stadt 133 Franken plus 10 Franken für das Parken in der Nacht. Laut der Stadtpolizei wird dieser Preis ab 4. November auf 150 Franken pro Monat plus 10 Franken für die Nachtbewilligung ansteigen.

Tagesbewilligung

Für zehn Franken kann ein Billett in der EBZ für einzelne Tage gelöst werden. Auch diese Bewilligung ist auf keinen Sektor beschränkt und der Sektor 20 ist nicht in dem «Abo» inbegriffen. Neu gilt diese nicht mehr für einen Kalendertag, sondern für 24 Stunden.

Wie komme ich zu der Bewilligung?

Für das Lösen einer Anwohnerbewilligung benötigt man die Freischaltung im digitalen System Parkingpay. Dafür musst du das Formular «Antrag zur Erteilung der EBZ-Anwohnerbewilligung» mit den benötigten Angaben ausfüllen und einreichen. Nach der Freischaltung kann die Bewilligung online selber gelöst werden. Bei allfälligen Mutationen kannst du dich beim Schalter Verkehrsbewilligungen der Stadtpolizei St.Gallen melden.

Dieselben Möglichkeiten gibt es auch für die Pendler- und Tagesbewilligung. Wobei diese auch via Twint bezogen werden können.

Welche Zonen gibt es?

In der Stadt St.Gallen gibt es insgesamt 17 erweiterte blaue Zonen, die je nach Quartier in verschiedene Sektoren eingeteilt sind. Am unten eingeblendeten Plan wird sich auch per 1. November nichts ändern.

Wie geht es für Anwohnende mit einer bestehenden EBZ-Bewilligung weiter?

Seitens Stadtpolizei heisst es, dass bei Anwohnenden mit bestehender EBZ-Bewilligung die «Nachtparkierung» automatisch aufgeschaltet wird. Die Betroffenen würden vorgängig angeschrieben und darüber informiert werden. Auf Wunsch könne diese auch abbestellt werden.

Wofür brauche ich jetzt überhaupt noch die Parkscheibe?

Die Parkscheibe kann tagsüber genau gleich wie bisher genutzt werden. Heisst: Während mindestens einer Stunde kann damit in der EBZ parkiert werden. In der Nacht hat sie jedoch keine Wirkung. Liegt die blaue Scheibe über Nacht – also abends von 19 bis morgen 8 Uhr – hinter der Frontscheibe, ist man entsprechend nicht zum Parkieren über Nacht berechtigt.

Wird die Polizei ab dem 1. November jetzt verschärft kontrollieren?

«Damit rechnen, dass man kontrolliert wird, muss man immer», sagt Roman Kohler, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen. Ob nachts in der erweiterten blauen Zone alles mit Recht und Ordnung zu und hergeht, wird nicht von der Polizei gecheckt, sondern laut Kohler von einer privaten Firma. Die Stapo habe keine Kapazitäten für diese doch eher aufwändigen Kontrollen.

Wie begründet die Stadt diesen Preisanstieg?

In erster Linie möchte die Stadt mit diesen Massnahmen den ÖV sowie den Fuss- und Veloverkehr fördern und den motorisierten Individualverkehr plafonieren. Das städtische Mobilitätskonzept sehe dafür explizit eine Gebührenerhöhung als eine entsprechende Massnahme vor. Im Juli teilte der Stadtrat mit: «Der Stadtrat ist überzeugt, dass eine Erhöhung der Parkiergebühren dazu beiträgt, die Mobilität in die verkehrspolitisch gewünschte Richtung zu steuern.»

Wieso gibt es darüber keine städtische Abstimmung?

Am 22. August 2023 wurde über die Vorlage im Stadtparlament diskutiert und abgestimmt. Bereits im Vorgeld war aufgrund des Mehrheitsverhältnisses im Parlament mit einer Annahme der Vorlage zu rechnen gewesen. Und tatsächlich hat das Parlament das Parkierreglement damals einer Teilrevision unterzogen. Im Falle eines Ratsreferendums hätte die Stimmbevölkerung das letzte Wort gehabt. Oder wenn innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung 1000 Unterschriften zusammengekommen wären.

Welche Rolle spielt der Preisüberwacher dabei?

Eigentlich hätten die Parkplatzgebühren bereits per 1. April steigen sollen, denn die Stadt wollte die Gebühren für öffentliche Oberflächenparkplätze früher anpassen. Dieser Plan ging jedoch wegen des Preisüberwachers nicht auf.

Mehr dazu erfährst du im TVO-Beitrag vom März 2024:

Quelle: TVO

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veröffentlicht: 24. Oktober 2024 12:54
aktualisiert: 24. Oktober 2024 12:54
Quelle: FM1Today

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