Das Parkieren auf Oberflächenparkplätzen in der Stadt St.Gallen wird jetzt definitiv teurer. Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 22. August 2023 das Parkierreglement einer Teilrevision unterzogen. Einführen wollte die Stadt das neue Preisregime eigentlich schon im April dieses Jahres. Der Preisüberwacher machte ihr mit seinem Bericht allerdings einen Strich durch die neue Rechnung.
Einnahmen aus Betrieb sollen Kosten für Bereitstellung nicht übersteigen
So empfahl er der Stadt St.Gallen, die Parkiergebühren der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) um 37 Prozent und diejenigen der Weissen Zone um 59 Prozent zu senken. Grundlage für die Beurteilung der Parkiergebühren bildete ein vom Preisüberwacher erarbeitetes neues Kostenmodell. Dabei ist er vom Kostendeckungsprinzip ausgegangen, welches verlangt, dass die Einnahmen aus dem Betrieb von Parkplätzen die Kosten für deren Bereitstellung nicht übertreffen.
St.Gallen kommt Empfehlungen nicht nach
Seinen Entscheid begründet der Stadtrat in einer Mitteilung vom Donnerstag folgendermassen:
Öffentlicher Raum sei knapp. Entsprechend müsse man den unterschiedlichen Ansprüchen möglichst gerecht werden. «Der Stadtrat erachtet die Gebühren für die Beanspruchung eines Parkplatzes weiterhin als angemessen. Im Vergleich dazu wird für kommerzielle Verkaufsflächen in der Regel deutlich mehr für die Beanspruchung des öffentlichen Raums bezahlt.
Nach Ansicht des Stadtrats trägt der Preisüberwacher den übergeordneten Interessen der Stadt St.Gallen keine Rechnung. «Der Stadtrat ist überzeugt, dass eine Erhöhung der Parkiergebühren dazu beiträgt, die Mobilität in die verkehrspolitisch gewünschte Richtung zu steuern.»
So solle der ÖV sowie der Fuss- und Veloverkehr gefördert, die Verkehrsmenge des motorisierten Individualverkehrs plafoniert und Autos möglichst im Untergrund abgestellt werden. Das städtische Mobilitätskonzept sehe dafür explizit eine Gebührenerhöhung als eine entsprechende Massnahme vor.
Als letzten Punkt bringt der Stadtrat an, dass entgegen der Ansicht des Preisüberwachers, die Gebühren gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung mit den Kosten für private Parkplätze verglichen werden können. Die Kosten für einen privaten Parkplatz seien weiterhin höher als jene für einen öffentlichen Parkplatz.