Aufgrund der hohen Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton St.Gallen wird das Contact Tracing am Samstag, den 31. Oktober, angepasst. Dies geht aus einer von der Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell veröffentlichten Mitteilung hervor. Neu müssen sich enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht mehr in Quarantäne begeben.
Maskentragpflicht für Kontakte
Sie werden von der erkrankten Person kontaktiert und müssen konsequent Maske tragen, Abstand halten und die Hygienemassnahmen umsetzen. Bei Krankheitssymptomen müssen sie zu Hause bleiben und sich testen lassen. Enge Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, gehen weiterhin für zehn Tage in Quarantäne.
Quarantäne belastet Unternehmen
Dieses Vorgehen sei gerechtfertigt, da die Ursache der Übertragung in den meisten Fällen nicht mehr nachverfolgt werden könne, die zeitnahe Abklärung des Umfelds der infizierten Person aufgrund der hohen Zahlen nicht mehr möglich sei und weil täglich bis zu 4000 Personen in Quarantäne müssten, was die Unternehmen belaste.
Das Contact Tracing wird die positiv getesteten Personen weiterhin kontaktieren und für die im selben Haushalt lebenden Personen eine Quarantänebestätigung ausstellen.
Dieses Vorgehen gilt, bis die Fallzahlen wieder so tief sind, dass das Contact Tracing in der bisherigen Form wieder wirksam umgesetzt werden kann, wie es heisst.
(pd/red.)