«Wir werden alles daransetzen, die Missstände zu beheben», heisst es. Weiter schreibt die Universität St.Gallen (HSG): «Damit wollen wir nicht nur einzelne Fehler korrigieren, sondern auch einen grundlegenden Kulturwandel einleiten.»
Die Geschäftsleitenden Ausschüsse (GLA) sollen alle Institute prüfen. Die Untersuchung dauert gemäss Plan bis Ende September. «Es ist die Aufgabe der GLA, auf Feststellungen der Finanzkontrolle mit angemessenen Massnahmen zu reagieren.» Der Schwerpunkt der Überprüfung wird auf die vergangenen zwei Jahre gelegt, in schwerwiegenden Fällen könne sie jedoch auch auf frühere Jahre ausgedehnt werden.
Weitere Fälle könnten auftauchen
Die verschiedenen GLA beurteilen die Erkenntnisse der Finanzkontrolle nach Schwere und Bedeutung und untersuchen, ob an anderen Instituten festgestellte Probleme auch am eigenen Institut bestehen. Als Konsequenz können Gelder zurückgefordert oder Anträge an die Disziplinarkommission gestellt werden. «Bei dieser Prüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fälle auftauchen», schreibt die HSG.
Anlaufstelle für Whistleblower
Bereits Anfang Februar war ein neues Spesenreglement in Kraft gesetzt worden. Hauptpunkt dabei ist neu das Vier-Augen-Prinzip bei Spesenrechnungen. Weitere Massnahmen beinhalten: Eine Wissensdatenbank zu den Reglementen in den Bereichen Spesen und Auszahlungen, regelmässige Schulungen, Überarbeitung der Reglemente über Nebentätigkeiten und der Ausbau der Ombudsstelle, die auch eine Anlaufstelle für Whistleblower dienen soll.
Die Uni will einen Verhaltenskodex erarbeiten lassen und eine interne Revision schaffen. Über die Fortschritte beim Massnahmenplan soll regelmässig informiert werden.