Die VRK hiess die Klage mit Entscheid vom 9. Mai gut, wie der kantonale Lehrerverband KLV am Dienstag mitteilte. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die VRK habe festgestellt, «dass die kantonale Regelung über den Berufsauftrag für Lehrpersonen die Kindergartenlehrpersonen diskriminiert, indem sie keine differenzierte Regelung, beziehungsweise keine Entlöhnung der Pausenaufsicht vorsieht», heisst es im Communiqué des KLV.
Das kantonale Bildungsdepartement vermochte nicht nachzuweisen, dass die Regelung ohne Diskriminierung umsetzbar sei. «Mit diesem Entscheid wird eine jahrelange Ungleichbehandlung der Kindergartenlehrpersonen anerkannt.» Der Kanton müsse nun möglichst schnell eine neue Regelung ausarbeiten und die Diskriminierung beseitigen, fordert der KLV.
Die bisherige Regelung der Pausenaufsicht zwinge die Mehrheit der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, grundsätzlich täglich Pausenaufsicht zu leisten, ohne dafür bezahlt zu werden. Daher habe der Verband KLV St.Gallen Klage bei der Verwaltungsrekurskommission eingereicht.