Ausgangspunkt sei die Unzufriedenheit von Eigentümerinnen und Eigentümern denkmalgeschützter Bauten mit der geltenden Praxis gewesen, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Mittwoch. Es war für sie nicht nachvollziehbar, wieso auf ihrem Dach keine Solaranlage installiert werden konnte.
Das Departement des Innern tauschte sich deswegen mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden aus und entwickelte eine neue Bewilligungspraxis. Diese orientiert sich am Wert der jeweiligen Dachlandschaft. Die Einstufung nehme die Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor. Das Resultat werde in einer Karte (abrufbar über das Geoportal) mit einem Ampelsystem dargestellt.
Danach genügt in grünen Gebieten neu eine einfache Meldung an die Baubehörde, falls die einfachen Gestaltungsvorschriften erfüllt sind. Orange steht für Dachlandschaften mit einem hohen Wert. Dort ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig.
Rot bedeutet eine einzigartige Dachlandschaft. Weil dort «die ungeschmälerte Erhaltung» im Vordergrund steht, sind Solaranlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung.
Insgesamt sollen mit der neuen Regelung mehr Solaranlagen installiert werden als bisher, vor allem aber seien die Abläufe «transparenter und schneller», heisst es in der Mitteilung.
(sda)
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