Während die Digitalisierung in allen Bereichen voranschreite, würden Strafanzeigen standardmässig nach wie vor nur mit persönlicher Vorsprache auf einem Polizeiposten entgegengenommen, schrieb Monika Simmler in ihrem Vorstoss.
Mit der Plattform «Suisse ePolice» sei zwar ein wichtiger Schritt gemacht worden. Allerdings bleibe die Online-Anzeigenerstattung primär auf Vermögensdelikte beschränkt.
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Auf der Website der Kantonspolizei St.Gallen ist ersichtlich, dass via «Suisse ePolice» unter anderem verschiedene Diebstähle, der Verlust von Kontrollschildern und Sachbeschädigungen angezeigt werden können.
Zudem ist es möglich, sogenannte einfache Cybercrime-Delikte zu melden. Dazu zähle etwa bezahlte aber nicht gelieferte Ware beim Online-Kauf. Bei der Kantonspolizei St.Gallen sind vergangenes Jahr 9938 Anzeigen über «Suisse ePolice» eingegangen, wie Sprecherin Melinda Kürsteiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Wie viele Anzeigen persönlich auf einem Polizeiposten aufgegeben werden, erfasse die Kantonspolizei nicht. «Es werden sicher noch immer mehr Anzeigen physisch gemacht», sagte die Sprecherin weiter. Ein Grund dafür sei, dass teilweise eine Einvernahme durch eine Polizistin oder einen Polizisten nötig ist. In solchen Fällen könne die Anzeige nicht online aufgegeben werden.
In der Kriminalstatistik 2023 zeige sich ein enormer Anstieg im Bereich der Cybercrime-Delikte, heisst es in der Anfrage von Kantonsrätin Simmler weiter. Die vereinfachte Anzeigenerstattung könnte dazu beigetragen haben. Simmler erkundigt sich bei der Regierung, ob diese bereit ist, sich für einen Ausbau von «Suisse ePolice» einzusetzen. Zudem fragt die Politikerin nach weiteren Möglichkeiten, die Anzeigenerstattung zu vereinfachen.