Die vergangenen Hitzewochen und die Trockenheit setzen der Natur zu. Die Gefahr von Bränden steigt massiv. Einige Regionen in der Schweiz haben bereits reagiert. So hat die Stadt Chur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Auch der Kanton Glarus hat am Donnerstag ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Das Abbrennen von Feuerwerk wird untersagt.
Anders beurteilt der Kanton St.Gallen die aktuelle Lage. Zwar erhöht er in den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und im Rheintal die Gefahrenstufe auf 4, also «grosse Waldbrandgefahr», wie er in einer Mitteilung am Donnerstag schreibt. Er verzichtet jedoch vorerst auf ein flächendeckendes Feuerverbot.
St.Gallen setzt auf Eigenverantwortung
Doch warum zögert der Kanton? Der Grund dafür ist laut August Ammann, St.Galler Kantonsoberförster, die unterschiedliche Lage im Kanton. «Die Lage im gesamten Kanton ist noch nicht so gravierend, dass man ein absolutes Verbot festlegen müsste», so Ammann gegenüber FM1Today. Der Oberförster betont aber auch, dass Vorsicht geboten sei und appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. So sollten nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzt werden und das Feuer anschliessend komplett gelöscht werden.
Anzeigen drohen momentan noch keine, wenn man sich nicht an die Empfehlung des Kantons hält – wenn es zu keinem Schaden kommt. Bei einem Waldbrand droht dem Verursacher eine Strafanzeige. Bei einem Verbot müsste schon bei Entfachen eines Lagerfeuers mit einer Anzeige gerechnet werden.
Verschiedene Faktoren berücksichtigen
Weiter schreibt der Kanton in der Mitteilung, dass die Lage am kommenden Dienstag erneut beurteilt werde und dann ein allfälliges Feuerverbot ausgesprochen werde. Doch was ist ausschlaggebend für das Feuerverbot? Laut Ammann spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. «Zum einen spielt die Bodenfeuchtigkeit sowie auch die Bodenauflage, also die Vegetation, eine Rolle», so Ammann. Auch die Niederschlagsmengen der vergangenen Tage haben einen Einfluss. Wie viel Niederschlag es benötigt, um die Lage zu beruhigen, ist laut Oberförster Ammann schwierig zu beurteilen. Weitere Faktoren seien Windstärke und Windrichtung.
Lokale Verbote möglich
Von einem allfälligen Verbot könnten auch die 1.-August-Feiern betroffen sein. Viele Gemeinden und Vereine sind bereits in der Planung. Ist es da nicht zu kurzfristig, nicht einmal eine Woche vor der Feier zu entscheiden? Jein, meint Ammann. «Man ist da natürlich immer im Clinch. Wenn man zu früh ein verbot ausspricht und sich dann die Lage ändert, heisst es gleich, es wäre nicht nötig gewesen. Wenn man zuwartet, um die Lage objektiv zu beurteilen, dann kommt es zu Reibungen zwischen der Erwartung der Bevölkerung und unserer Einschätzung.»
Ob der 1. August mit Feuer und Feuerwerk gefeiert werden kann, wird sich vermutlich am nächsten Dienstag zeigen. Allerdings erklärt Ammann zum Schluss: «Auch wenn der Kanton kein Verbot erlässt, können die Gemeinden selbstständig ein solches erlassen.» Dies geschehe meist in Absprache mit den Nachbargemeinden.