31.10.2020, 14:02 Uhr
· Online seit 31.10.2020, 12:03 Uhr
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Nachdem der Bundesrat am Mittwoch sein neues Massnahmenpaket präsentiert hat, dürfen die Kantone ihre Regeln zwar verschärfen, nicht aber auflockern. So gilt mancherorts ein Besuchsverbot in Spitälern und Heimen und eine (noch) strengere Maskenpflicht als vom Bund verordnet.
In St.Gallen gilt zusätzlich - Neue Quarantäne-Regel Seit heute Samstag, 31. Oktober, müssen sich Kontaktpersonen nur noch in die zehntägige Quarantäne begeben, wenn sie im gleichen Haushalt wie die infizierte Person leben. Die positiv getestete Person muss sich unverändert zehn Tage isolieren, das Contact Tracing nimmt wie bisher Kontakt mit den positiv Getesteten auf. Warum die Quarantäne-Regel überarbeitet wurde, erklärt der St.Galler Regierungspräsident und Gesundheitsminister Bruno Damann in diesem Artikel.
- Spitalbesuche nur in Ausnahmesituationen Seit heute Samstag, 31. Oktober, und vorerst bis 16. Dezember dürfen Patientinnen und Patienten in Akutspitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken keinen Besuch empfangen. Dazu gehören laut Kanton auch Treffen in der Cafeteria, in der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal. Weiterhin erlaubt sind Besuche bei Patienten in einer ausserordentlichen Situation: Eltern dürfen ihre Kinder und Partner ihre gebärenden Frauen sehen. Auch palliative Patienten dürfen besucht werden.
- Besuchseinschränkungen in Heimen Seit Dienstag, 27. Oktober, und vorläufig bis 31. Dezember sind nur noch täglich zwei Besuchende je Bewohnerin oder Bewohner zugelassen. In Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn jemand im Sterben liegt, kann die Zahl nach Absprache mit der Heimleitung überschritten werden. Besuche müssen angemeldet werden.
- Maskenpflicht in der Oberstufe Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen müssen ab Montag, 2. November, auch im Klassenzimmer eine Maske tragen. Die Massnahme gilt im ganzen Schulgebäude und auch während des Unterrichts.
- Einschränkungen im Musik- und Sportunterricht Ab Montag, 2. November, muss in Oberstufen und Kantonsschulen aufs Singen verzeichnet werden – solo und im Chor. Der Sportunterricht wird in Halbklassen durchgeführt.
Im Thurgau gilt zusätzlich - Grundsätzliches Besuchsverbot in Spitälern Seit Freitag, 23. Oktober, gilt in allen Betrieben der Spital Thurgau AG ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher von Patientinnen und Patienten in ausserordentlichen Situationen (Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärnden – ausschliesslich während der Geburt, Angehörige von Personen an ihrem Lebensende).
- Maskenpflicht in der Oberstufe Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen ab kommenden Montag, 2. November, bis vorerst 5. Dezember eine Maske tragen. «Es geht mit dieser einschneidenden Massnahme darum, die Anzahl von Quarantäneanordnungen für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern zu reduzieren», heisst es. Der Präsenzunterricht soll aufrecht erhalten werden.
In Appenzell Innerrhoden gilt zusätzlich - Keine weiteren Einschränkungen – das erlassene Tanzverbot in Tanzschulen und Fitnesszentren wurde gelockert
In Appenzell Ausserrhoden gilt zusätzlich - Besuchsverbot in Spitälern In den Spitälern Herisau und Heiden gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Partner von Gebärenden während der Geburt, Väter von Neugeborenen sowie enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen und Patienten. Auch ambulante Patienten dürfen jeweils eine Begleitperson mitbringen. Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden sind – mit Voranmeldung – «mehrheitlich» möglich, wie es heisst.
In Graubünden gilt zusätzlich - Besondere Lage Die Regierung hat am Donnerstag die besondere Lage erklärt. Das bedeutet, dass der Lead beim kantonalen Gesundheitsamt liegt: Dieses erarbeitet zugunsten der Gemeinden einen Massnahmenkatalog zur «gezielten Eindämmung von lokal oder regional rasch zunehmenden Virusansteckungen». Details dieses Kataloges sind noch nicht bekannt.
Die Massnahmen in Liechtenstein
- Grundsätzliches Besuchsverbot in Spitälern Seit Freitag, 23. Oktober, gilt in allen Betrieben der Spital Thurgau AG ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausgenommen sind Besucherinnen und Besucher von Patientinnen und Patienten in ausserordentlichen Situationen (Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärnden – ausschliesslich während der Geburt, Angehörige von Personen an ihrem Lebensende).
- Maskenpflicht in der Oberstufe Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen ab kommenden Montag, 2. November, bis vorerst 5. Dezember eine Maske tragen. «Es geht mit dieser einschneidenden Massnahme darum, die Anzahl von Quarantäneanordnungen für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern zu reduzieren», heisst es. Der Präsenzunterricht soll aufrecht erhalten werden.
In Appenzell Innerrhoden gilt zusätzlich - Keine weiteren Einschränkungen – das erlassene Tanzverbot in Tanzschulen und Fitnesszentren wurde gelockert
In Appenzell Ausserrhoden gilt zusätzlich - Besuchsverbot in Spitälern In den Spitälern Herisau und Heiden gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Partner von Gebärenden während der Geburt, Väter von Neugeborenen sowie enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen und Patienten. Auch ambulante Patienten dürfen jeweils eine Begleitperson mitbringen. Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden sind – mit Voranmeldung – «mehrheitlich» möglich, wie es heisst.
In Graubünden gilt zusätzlich - Besondere Lage Die Regierung hat am Donnerstag die besondere Lage erklärt. Das bedeutet, dass der Lead beim kantonalen Gesundheitsamt liegt: Dieses erarbeitet zugunsten der Gemeinden einen Massnahmenkatalog zur «gezielten Eindämmung von lokal oder regional rasch zunehmenden Virusansteckungen». Details dieses Kataloges sind noch nicht bekannt.
Die Massnahmen in Liechtenstein
- Besuchsverbot in Spitälern In den Spitälern Herisau und Heiden gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Partner von Gebärenden während der Geburt, Väter von Neugeborenen sowie enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen und Patienten. Auch ambulante Patienten dürfen jeweils eine Begleitperson mitbringen. Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden sind – mit Voranmeldung – «mehrheitlich» möglich, wie es heisst.
In Graubünden gilt zusätzlich - Besondere Lage Die Regierung hat am Donnerstag die besondere Lage erklärt. Das bedeutet, dass der Lead beim kantonalen Gesundheitsamt liegt: Dieses erarbeitet zugunsten der Gemeinden einen Massnahmenkatalog zur «gezielten Eindämmung von lokal oder regional rasch zunehmenden Virusansteckungen». Details dieses Kataloges sind noch nicht bekannt.
Die Massnahmen in Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein gelten ähnliche Massnahmen wie in der Schweiz. Die wichtigsten Punkte:
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlichen Verkehr
- Schliessung von Restaurants seit 24. Oktober bis vorerst 15. November
- Obergrenze von 30 Personen für private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept, Schutzkonzept für grössere Veranstaltungen
- Quarantänepflicht für Einreisende (gleiche Bestimmungen wie die Schweiz)
(lag)