Ostschweiz
St. Gallen

«Üblich und wichtig, dass ein Strafverfahren eröffnet wird» – Deshalb gibt es Anklage auch gegen Polizisten

Stadtpolizei St.Gallen

Pfannen-Angreifer und Osterkrawalle: Deshalb werden auch Polizisten angeklagt

12.08.2021, 08:27 Uhr
· Online seit 11.08.2021, 18:57 Uhr
Die Stadtpolizei St.Gallen hat seit dieser Woche zwei Strafverfahren am Hals. Einerseits sind zwei Beamte angeklagt, die im Herbst einen Mann erschossen haben, andererseits muss sich ein Beamter wegen den Wegweisungen rund um die Osterkrawalle verantworten. Eine Verurteilung sei unwahrscheinlich, sagen Expertinnen.

Quelle: tvo

Anzeige

Mit einer Pfanne ging im letzten September ein 22-jähriger Mann auf eine Frau los. Die hinzugerufenen Beamten wurden ebenfalls von dem jungen Mann angegriffen. Die beiden Polizisten stoppen den Mann – mit tödlichen Schüssen (FM1Today berichtete).

«Üblich und wichtig, dass ein Strafverfahren eröffnet wird»

Die beiden Beamten sind nun angeklagt. Das sei der Standard in solchen Fällen, sagt Strafrechtsexpertin Monika Simmler: «Bei einer Schussabgabe durch die Polizei ist es üblich und wichtig, dass ein Strafverfahren eröffnet wird. Der Rechtsstaat gebietet, dass das ordnungsgemäss untersucht wird.»

Das heisse aber nicht, dass den Beamten ein Vorwurf gemacht würde: «Das heisst nur, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung abgeschlossen hat und diese nun dem Gericht zur Beurteilung übergibt.»

Dass es zu einer Verurteilung kommt, sei allerdings unwahrscheinlich, sagt Kriminologin Simmler: «Höchstwahrscheinlich ist das ein Fall von Notwehrhilfe. Heisst: die Polizei musste eingreifen und versuchen, das Opfer zu retten.» In aller Regel gebe es in so einem Fall einen Freispruch durch das Gericht.

Wird der Polizist nicht gefunden, wird das Verfahren eingestellt

Ein Strafverfahren könnte auch auf gewisse Polizisten zukommen, die im Frühling nach den Osterkrawallen Jugendliche aus der Stadt weggewiesen hat. Ein junger Mann hat Anzeige erstattet, nachdem er eine Wegweisung kassierte. Er wirft den Polizisten vor, sie hätten ihn genötigt, falsch beschuldigt und sich amtsmissbräuchlich und anmassend verhalten. Am Dienstag hat die St.Galler Anklagekammer grünes Licht für eine Strafuntersuchung gegeben. In diesem Fall liegt der Ball nun bei der Staatsanwaltschaft.

Quelle: FM1Today

In einem ersten Schritt sucht diese den Beamten, der die möglicherweise ungerechtfertigte Wegweisung ausgestellt hat. «Dann gilt es, abzuklären, ob der Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung wirklich besteht oder nicht», sagt Stefan Hess, stellvertretender Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Hierfür habe die Staatsanwaltschaft sämtliche Mittel, die ihr die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt.

Hess betont, dass diese Ermittlungen nicht automatisch eine Vorverurteilung der Polizistinnen und Polizisten darstellten. Würde die Staatsanwaltschaft bei einer ersten Untersuchung den noch unbekannten Polizisten nicht finden, so würde das Verfahren eingestellt.

In beiden vorliegenden Fällen gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

(red.)

veröffentlicht: 11. August 2021 18:57
aktualisiert: 12. August 2021 08:27
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige