Der damals 22-jährige Ostschweizer warf im Februar 2016 bei einem Auswärtsspiel des FC St.Gallen gegen den FC Luzern zwei Sprengkörper auf das Spielfeld. Ein Mann, der daneben stand, erlitt dadurch einen bleibenden Hörschaden.
Urteil wurde gemildert
Das ist mittlerweile vier Jahre her, noch immer ist kein definitives Urteil in seinem Fall da. Dies, weil die Verteidigerin des Ostschweizers zum zweiten Mal Beschwerde einreichte – und Recht erhält. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona verurteilt den heute 26-Jährigen zu 30 Monaten Haft, davon muss er neun Monate tatsächlich ins Gefängnis, statt ursprünglich 12, schreibt das Tagblatt.
Dies, nachdem das Bundesstrafgericht den Fall bereits einmal neu beurteilt hatte und das Urteil von 36 auf 30 Monate milderte.
Pyro-Wurf war «verwerflich»
Sein Vorgehen sei «verwerflich» und «hinterhältig» gewesen, seine Begründungen dafür könnten die Tat nicht entschuldigen. Der Mann gab an, er habe die Sprengkörper auf den Platz geschmissen, weil einige St.Gallen-Fans zuvor Stadionverbot erhielten.
Die mildere Strafe kommt daher, dass sich der Täter beim Opfer um Wiedergutmachung bemüht hat, das Opfer hat sich für einen Freispruch des Täters ausgesprochen. Ausserdem engagiere sich der Täter in einem Sportverein im Nachwuchs.
Der Entscheid der Berufungskammer ist noch nicht rechtskräftig, der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.