Quelle: FM1Today
Grosseinsatz der Polizei in St.Gallen am Ostersonntagabend: Nachdem bekannt wurde, dass ein weiteres Mal zu Gewalt gegen die Polizei aufgerufen worden war, hatte diese ihre Strategie geändert. Statt wie an den beiden Krawall-Freitagabenden zuvor auf die Gewalt zu reagieren, wies die Polizei am Bahnhof ankommende Jugendliche rigoros ab. 500 Personen wurden weggewiesen. 60 Personen wurden bei den umfangreichen Kontrollen auf den Polizeiposten gebracht, diese befinden sich am Sonntag bereits wieder auf freiem Fuss.
Mehr Wegweisungen an einem Abend als sonst in einem Jahr
«Uns ist bewusst, dass die vielen Wegweisungen Fragen aufwerfen. Doch wir können auch rückblickend sagen, dass wir das Vorgehen als sehr verhältnismässig einschätzen», sagt Roman Kohler, Sprecher der Stadtpolizei, auf Anfrage von FM1Today.
Auch wenn an diesem einen Abend mehr Wegweisungen schriftlich verfügt worden seien, wie sonst in einem ganzen Jahr. Bei den Kontrollen hat die Polizei unter anderen auch eine Gruppe mit 2,5 Liter Brennsprit und kleinen, leeren Flaschen, die sich zum Bau von Molotow-Cocktails geeignet hätten, angehalten.
Die Polizei stellte auch verschiedene Pyros und ein Messer sicher. «Aufgrund der verbotenen Gegenstände, die wir vorsorglich sichergestellt haben, müssen wir davon ausgehen, dass das Gewaltpotential im Rahmen des letzten Freitags lag, wenn nicht sogar dramatischer gewesen wäre», sagt Kohler. «Unser Ziel war, die Gewaltspirale zu durchbrechen und das ist gelungen.»
Instrument Wegweisung hat funktioniert
Die Stadtpolizei zieht denn auch für den Ostersonntagabend eine durchaus positive Bilanz. «Es gab weder Ausschreitungen noch verletzte Personen und auch Sachbeschädigungen konnten weitestgehend verhindert werden.»
Doch auch bei der Stadtpolizei ist man sich klar, dass das Problem der Gewaltbereitschaft damit nicht aus der Welt geschafft ist. «Wir müssen damit rechnen, dass weitere Aufrufe zur Gewalt folgen werden. Ob das Instrument der Wegweisungen auch in Zukunft das richtige ist, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.»
Kohler räumt auch ein, dass es bei so vielen Wegweisungen auch falsche Personen getroffen haben könnte. «Weggewiesene Personen, die sich ungerecht behandelt fühlen, können sich schriftlich bei der Polizei zu beschweren.»
(agm/thc/sda)