Ostschweiz
St. Gallen

Verwaltungsrekurskommission stoppt St.Galler Wasser-Rappen

Trinkwasser

Kein «Wasser-Rappen» für Hilfprojekte in der Stadt St.Gallen

04.11.2021, 11:46 Uhr
· Online seit 04.11.2021, 11:45 Uhr
Die St.Galler Verwaltungsrekurskommission hat die Klage einer Privatperson geschützt. Die Stadt St.Gallen darf nicht länger einen Zuschlag auf den Trinkwasserpreis von zwei Rappen pro 1000 Liter zur Finanzierung des Fonds Wasser-Rappen erheben.
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Der Stadtrat sieht sich wegen des Urteils gezwungen, den Fonds zu sistieren. Bis auf Weiteres könne die Stadt keine Hilfsprojekte für sauberes Trinkwasser in der Welt über diesen Fonds unterstützen, heisst in der Mitteilung des St.Galler Stadtrats vom Donnerstag.

Das Stadtparlament erliess am 27. August 2019 ein Reglement über den Fonds Wasser-Rappen. Dieser Fonds leistet Beiträge an Wasserversorgungsprojekte in Ländern mit unzureichender Wasserversorgungsinfrastruktur. Finanziert wurde der Fonds durch einen Zuschlag auf den Arbeitspreis der Wasserversorgung in Höhe von zwei Rappen pro Kubikmeter (1000 Liter) verbrauchtem Trinkwasser.

Pro Einwohnerin und Einwohner der Stadt wurde so in den Jahren 2020 und 2021 ein Solidaritätsbeitrag von rund einem Franken pro Jahr geleistet. 2020 sprach der Stadtrat aus dem Fonds insgesamt 115'000 Franken für sechs Hilfsprojekte in Afrika, Südostasien und Osteuropa.

Kein Zuschlag auf den Wasserpreis mehr

Der Stadtrat bedaure den Entscheid der Verwaltungsrekurskommission, heisst es weiter. Mit dem Wasser-Rappen sollte ein kleiner Beitrag geleistet werden, damit Menschen in anderen Teilen der Welt, welche keinen selbstverständlichen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, unterstützt werden können.

Der Zuschlag auf den Wasserpreis wird durch die St.Galler Stadtwerke nicht mehr in Rechnung gestellt. Der Stadtrat will sich überlegen, wie dieser kleine Solidaritätsbeitrag in anderer Form auch in Zukunft geleistet werden könne.

veröffentlicht: 4. November 2021 11:45
aktualisiert: 4. November 2021 11:46
Quelle: sda

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