Die St.Galler Regierung will die stationäre Gesundheitsversorgung im Kanton künftig auf die vier Standorte St.Gallen, Wil, Grabs und Uznach konzentrieren. Dort sind teilweise Ausbauten geplant. An den Standorten Altstätten, Walenstadt, Wattwil, Flawil und Rorschach sind Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) vorgesehen. Die Vorschläge lösten hitzige Diskussionen und Proteste an den betroffenen Standorten aus.
Über die Ausgestaltung des Spitals Walenstadt solle die Politik erst 2024 endgültig entscheiden, da zuerst Fragen über die Zusammenarbeit mit den Kantonen Graubünden und Glarus zu klären seien, hielt die St.Galler Regierung in der Botschaft fest.
Die vorberatende Kommission, welche die Botschaft und die Entwürfe an mehreren Tagen beraten hat, unterstütze grundsätzlich die Stossrichtung des Regierungsvorschlags, hiess es am Donnerstag in einer Mitteilung der St.Galler Staatskanzlei. Sie anerkenne den dringenden Handlungsbedarf insbesondere aufgrund der finanziellen Lage des Spitalverbundes und des zunehmenden Fachkräftemangels.
Die Kommission will aber den Standort Walenstadt in den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte aufnehmen. Gleichzeitig soll die Regierung den Bericht zur Weiterentwicklung des Standorts Walenstadt unter Berücksichtigung einer interkantonalen Zusammenarbeit in einer Versorgungsregion «Sardona» bereits in zwei Jahren vorlegen. Die Stossrichtung der Regierung bleibe damit im Wesentlichen erhalten, hiess es weiter.
Lösungen für Wil und Flawil prüfen
Die Regierung soll auch die Weiterentwicklung des Spitalstandorts Wil unter Einbezug der interkantonalen Zusammenarbeit näher prüfen und spätestens in fünf Jahren dem Kantonsrat Bericht erstatten. Für den Standort Flawil wiederum soll die Regierung innert zwei Jahren und unter Einbezug der regionalen Akteure eine Lösung ausarbeiten, wie das Spital in ein Gesundheits-, Notfall- und Therapiezentrum umgewandelt werden kann.
Die vorberatende Kommission diskutierte Anträge zur Beibehaltung der Spitalstandorte Altstätten und Wattwil, diese hätten aber keine Mehrheit gefunden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Novembersession 2020 in zweiter Lesung. Über einzelne Geschäfte wird das Volk abstimmen.