Die St.Galler Kantonspolizei hat am Freitag gleich mehrere Vergehen gegen das Feuerverbot festgestellt. So hat eine Frau bei der Frohen Aussicht in Benken Gartenabfälle verbrannt, worauf die Feuerwehr zur Hilfe geholt werden musste. Mehrere Leute glaubten, der Regen habe das Trockenheitsproblem gelöst, weshalb sie auf offenen Feuerstellen grillierten oder Feuerwerk zündeten.
Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gelte dieses Wochenende und bis auf Widerruf, schreibt der Kanton St.Gallen. Die Gefahr von Wald- und Buschbränden sei weiterhin hoch. Gleich ist es in den anderen Ostschweizer Kantonen und Graubünden. Konkret ist verboten:
- Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen
- Holzkohlegrills, Smoker, Pizzaöfen etc. zu gebrauchen
- Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden
- Brennende Zigarettenstummel und Zündhölzli wegzuwerfen
- Kerzen im Freien anzuzünden
Vorstösse können polizeilich geahndet werden.
Das Zünden von Feuer und Feuerwerk bleibt verboten. Die Kantonspolizei hat gestern mehrere Vergehen gegen das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot festgestellt. Der Regen der letzten Tage trügt das Bild: Die Trockenheit ist weiterhin sehr ausgeprägt. https://t.co/YzRRzkBL5k pic.twitter.com/5mjPZupPw8
— Kanton St.Gallen (@kantonsg) August 11, 2018
Wer trotz des Feuerverbots nicht auf Bratwürste und Steaks verzichten möchte, darf Gas- und Elektrogrills verwenden – allerdings nur ausserhalb von Wäldern und wenn die Grillgeräte auf nicht brennbarem Untergrund stehen. Kommunale Grossfeuerwerke auf Seen, beispielsweise am Seenachtsfest, bleiben erlaubt, solange der Abstand zum Ufer mindestens 350 Meter beträgt.