Zur Frage, welche Notfälle von den Rettungswagen nach Wattwil gefahren werden, gab es im St.Galler Kantonsrat bereits mehrere Vorstösse. Nach einer neuen Regelung des Gesundheitsdepartements dürfen nur noch dann Notfallpatientinnen und -Patienten nach Wattwil gebracht werden, wenn sie dort höchstens zwei Nächte betreut werden müssen.
Dazu haben nun alle zwölf Kantonsrätinnen und Kantonräte aus dem Toggenburg einen am Wochenende veröffentlichten offenen Brief an die Regierung verfasst. Diese plane, mit der neuen «Spitalliste Akutsomatik 2024» eine Einschränkung "bei der Leistungsgruppe «ANB-GNZ» auf Spitalaufenthalte von höchstens zwei Behandlungsnächten einzuführen, heisst es darin.
Für die Region Toggenburg sei eine funktionierende Notfallversorgung in Wattwil «von zentraler Bedeutung» und eine solche Einschränkung gefährde diese stark. Die von der Regierung angedachte Beschränkung berge für alle Beteiligten Nachteile und könne medizinisch nicht begründet werden. Deshalb sei davon abzusehen.
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(sda)