Seit längerem sind die Niederschläge ausgeblieben, das sonnige Wetter hält an und die Wälder sind trocken. Es herrscht eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3) – deshalb hat das Fürstentum Liechtenstein ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Dieses gilt ab sofort und bis auf weiteres.
Ein bedingtes Feuerverbot bedeutet, dass nur noch fest eingerichtete Grillstellen genutzt werden dürfen. Und zwar mit Vorsicht, wie es in einer Mitteilung heisst. «Auch ausserhalb des Waldes ist beim Feuern ein entsprechend sorgfältiger Umgang zwingend.»
Der Kanton Appenzell Innerrhoden schreibt, dass auf Feuer im Wald und in Waldesnähe verzichtet werden solle. «Sollte die Trockenheit und das schöne Wetter anhalten, müsste allenfalls ein Feuerverbot erlassen werden.»
In Graubünden gilt bereits seit Ende März ein absolutes Feuerverbot im Freien. Ebenfalls kein Feuer im Wald und in Waldesnähe entfacht werden darf in den St.Galler Gemeinden Pfäfers, Bad-Ragaz, Mels, Vilters-Wangs, Sargans, Flums, Walenstadt, Quarten, Amden, Weesen, Buchs, Gams, Grabs, Sennwald, Sevelen und Wartau. Hier gibt's die Übersicht.
(red.)