Die Flüsse und Bäche im Kanton Thurgau sind derzeit grösstenteils zu warm und führen wenig Wasser, rund 22 Kilometer Fliessgewässer mussten bisher abgefischt werden. «Deshalb sind wir froh um jeden Liter Wasser, der in den Fliessgewässern bleibt», sagt Marius Küttel von der Jagd- und Fischereiverwaltung. Aufgrund der aktuellen Lage ist ein Wasserentnahmeverbot in naher Zukunft realistisch.
Regen entscheidet
Um solche Situationen zu beurteilen und die Lage zu beobachten, wurde nun offiziell ein Fachstab Trockenheit eingesetzt. «Bevor wir handeln, wird noch das Wochenende mit den angekündigten Niederschlägen abgewartet», sagt Bettina Kunz, Informationsbeauftragte des Kanton Thurgaus. «Der Regen am Wochenende ist für uns entscheidend. Anfangs nächster Woche werden wir möglicherweise Massnahmen treffen.»
Totales Feuerverbot unwahrscheinlich
Bleibt die Trockenheit auch nach dem Wochenende bestehen, könnte ein Wasserentnahmeverbot oder ein Feuerverbot ausgesprochen werden. «Noch ist weiterhin nicht ganz ausgeschlossen, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit zumindest ein partielles Feuerverbot in Wald und Waldesnähe erlassen werden muss», sagt Bettina Kunz. «Ein totales Feuerverbot für den 1. August wie letztes Jahr ist nach wie vor eher unwahrscheinlich.»
Bevölkerung soll vorsichtig sein
So schlimm wie letztes Jahr, sei die Trockenheit heuer im Kanton Thurgau nicht. So geht es laut Bettina Kunz zum Beispiel den Wäldern besser. Zu trocken sei es aber trotzdem und der Fachstab Trockenheit appelliert an die Vernunft der Thurgauer und Thurgauerinnen. «Dort wo eine trockene Wiese in der Nähe ist, sollte man mit Feuer vorsichtig sein und auch mit Wasser sollte man sparsam umgehen.»
Auch Hitze macht Probleme
Bei der Kantonspolizei Thurgau, die ebenfalls Teil des Fachstabes Trockenheit ist, gehen öfters Meldungen ein, dass Hunde oder Kinder im Auto zurückgelassen werden. Nach wenigen Minuten kann dies bereits lebensbedrohlich werden. Die Kantonspolizei rät daher, Personen und Tiere bei diesen Temperaturen nicht in Autos zurückzulassen.