Mit Spannung wurde der Entscheid der Thurgauer Behörden von den Motocross-GP-Fans und -Gegnern erwartet. Die Standortgemeinden Frauenfeld und Gachnang, die kantonalen Ämter und die Polizei hatten die dritte Durchführung befürwortet, die Vertreter der Umweltorganisationen und einige Anwohner waren dagegen.
«Übermässige Niederschläge»
Der Kanton Thurgau hat nun den Anlass bewilligt mit strengen Umwelt-Auflagen. «Übermässige Niederschläge könnten zur Absage des Rennens führen», heisst es. So soll der wertvolle Landwirtschaftsboden, auf dem das Rennen zum Teil stattfindet, geschützt werde. Auch kann das Amt die Bewilligung kurzfristig entziehen, wenn es die Luftqualität notwendig macht. Der Anlass auf der Anlage «Schweizer Zucker» findet vom 18. bis 19. August 2018 zum dritten Mal statt.
«Keine neuen Auflagen»
Veranstalter Willy Läderach freut sich über die Bewilligung und den Sieg über die Veranstaltungsgegner: «Die Auflagen sind nicht neu, diese haben wir während vielen Gesprächen mit den Behörden erarbeitet und schon während den letzten Jahren eingehalten», sagt er.
So müssen sämtliche Einrichtungen und Hindernisse nach dem Anlass umgehend wieder entfernt und der ursprüngliche Zustand des Geländes wiederhergestellt werden.
Streit um Zuständigkeit der Behörden
Für temporäre Anlässe ist im Kanton Thurgau grundsätzlich das Departement Justiz und Sicherheit zuständig. Doch Pro Natura ist hier anderer Ansicht: «Für einen Anlass dieser Grössenordnung in der Landwirtschaftszone braucht es, unserer Meinung nach, eine Baubewilligung», sagte Toni Kappeler, Präsident von Pro Natur Thurgau, jüngst zu FM1Today. Pro Natura hatte rechtliche Schritte eingeleitet. Zum Bewilligungsentscheid wollen die Naturschützer aber vorerst keine Stellung nehmen, wie Toni Kappeler gegenüber TVO sagt.
Williy Läderach findet das Verhalten seiner Gegner eine Anmassung: «Das ist doch eine Frechheit, dass Umweltorganisationen den Thurgauer Behörden vorschreiben wollen, wie sie arbeiten sollen.»
Veranstaltung bleibt Veranstaltung
Der Kanton Thurgau hält klar fest, dass weiterhin das Justizdepartement zuständig ist: «Gemäss langjähriger Praxis des Kantons Thurgau werden für temporäre Veranstaltungen wie Sportanlässe, Konzerte oder Partys, deren Bauten und Anlagen wieder vollständig zurückgebaut werden, jeweils Veranstaltungsbewilligungen erteilt». Auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens wird verzichtet, heisst es in der Medienmitteilung.