Als Grund für die obligatorischen Hundekurse wurde am Mittwoch im Grossen Rat mit Hundebissen argumentiert. Ihre Anzahl soll mit der Kursverpflichtung auch für kleine Hunde reduziert werden. Die meisten Fraktionen signalisierten Zustimmung.
Eine Abstimmung fand an der ersten Lesung dieses Geschäfts zur Änderung des kantonalen Hundegesetzes noch keine statt. Die Gesetzesanpassung gründet auf einer Parlamentarischen Initiative, die im vergangenen Mai mit 107 Ja- zu 7 Nein-Stimmen angenommen worden ist.
In der Pflicht zur Umsetzung und Kontrolle der entsprechenden Kursnachweise sind die Gemeinden.
Im Frühling verschärfte der Kanton Thurgau bereits eine Verordnung zum Hundegesetz. Demnach müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand grundsätzlich an der Leine geführt werden. Ziel dieser Änderung ist der Schutz von Wildtieren während der Brut- und Aufzuchtzeit. Die Höhe der festgelegten Ordnungsbusse bei Missachtung liegt bei 100 Franken.
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(sda/red.)