Ostschweiz
Thurgau

Beschwerde abgelehnt: Weg frei für Abenteuerspielplatz in Romanshorn

Bundesgericht

Beschwerde abgelehnt: Weg frei für Abenteuerspielplatz in Romanshorn

· Online seit 01.03.2022, 10:02 Uhr
Das Bundesgericht macht nach sechs Jahren Rechtstreit den Weg frei für den Abenteuerspielplatz in Romanshorn. Die Beschwerde des Thurgauer Heimatschutzes und von elf Privatpersonen gegen den Abenteuerspielplatz auf der Bunkerweise ist letztinstanzlich vom Bundesgericht abgelehnt worden.
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Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS AG) wollte 2016 einen Abenteuerspielplatz in Romanshorn bauen lassen. Der Thurgauer Heimatschutz sowie elf Privatpersonen legten dagegen Beschwerden ein, welche bis vor das Bundesgericht gezogen wurden. Dieses hat die Beschwerden nun abgelehnt.

«Wollen Spielplatz unbedingt bauen»

«Wir sind froh, dass der Fall endlich entschieden ist», wird Benno Gmür, Vizepräsident des Verwaltungsrates der SBS AG, in einer Mitteilung zitiert. «Wir wollen den Abenteuerspielplatz ‹Robinshorn› unbedingt bauen, da er eine perfekte Ergänzung zum geplanten Hotelprojekt und der Schifffahrt bildet.»

Allerdings hätten sich die Rahmenbedingungen in den sechs Jahren seit Baueingabe massiv verändert. «Die Pandemie hat dem privaten Unternehmen massiv zugesetzt und die Rückstellungen für die Investitionen sind für die Bewältigung der Krise eingesetzt worden», sagt Gmür.

Projekt mit 3 Millionen Franken veranschlagt

Weiter sei das Hotelprojekt der SBS AG inzwischen so weit fortgeschritten, dass die Prioritäten neu geprüft werden müssen. «Das Konzept und die Investitionsplanung muss überarbeitet werden. Es dauert seine Zeit bevor die Bagger auffahren könnten», sagt Gmür. Das Projekt war ursprünglich mit insgesamt 3 Millionen Franken veranschlagt worden.

(red.)

veröffentlicht: 1. März 2022 10:02
aktualisiert: 1. März 2022 10:02
Quelle: FM1Today

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