Quelle: TVO
Der Geschäftsführer einer familiengeführten Metzgerei im Mittelthurgau ist zusammen mit seinem Vater angeklagt. Die Anklage fordert bedingte Haftstrafen von neun beziehungsweise zwölf Monaten und Ersatzforderungen in der Höhe von je 52'000 Franken, schreibt das St.Galler Tagblatt.
Verletzte Ferkel geschlachtet
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Metzgern vor, ihrem Betrieb angelieferte Ferkel mit Verletzungen wie Brüchen – sogenannte Kümmerer – entgegen geltender Vorschriften tierärztlich begutachtet und anschliessend geschlachtet zu haben. Stattdessen wurde zusammen mit Ulrich K. aus Hefenhofen mit diesen Tieren noch ein Geschäft gemacht. Drahtzieher sei der Seniorchef gewesen, sein Sohn habe aber davon gewusst und es zugelassen.
Bar und ohne Quittung abgerechnet
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft sieht Folgendes erwiesen: In den beiden Jahren vor der Hofräumung in Hefenhofen soll der Seniorchef der Metzgerei die geltenden Vorschriften absichtlich umgangen haben.
Gemäss Anklageschrift separierte er auf dem Vorplatz der Metzgerei angelieferte Kümmerer und verlud sie noch vor der Fleischschau durch einen Tierarzt in den bereitgestellten Viehtransporter von Ulrich K. Dieser übernahm die verletzten Tiere für 40 bis 50 Franken, mästete sie und brachte sie danach für 200 Franken in die Metzgerei zurück. Abgerechnet wurde bar und ohne Quittung, heisst es in der Anklageschrift.