Im November 2010 wurde in Kümmertshausen ein Mann tot in seinem Wohnhaus aufgefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass sein Tod durch Fremdeinwirkung eintrat. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten, dass mehrere Personen an der Tötung beteiligt waren.
Im Laufe der Ermittlungen wurde bei den im Zusammenhang mit der Tötung ermittelten Personen die Beteiligung an weiteren Delikten festgestellt. Dabei handelte es sich insbesondere um Drogen- und Gewaltdelikte sowie Menschenschmuggel, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Die Staatsanwaltschaft fasste sämtliche Straftaten, die sie im Lauf der Untersuchungen ermittelte, in einem einzigen Verfahrenskomplex zusammen, der gemeinhin als «Fall Kümmertshausen» bezeichnet wird.
Zwölf der 14 Angeklagten wurden verurteilt
Nach 46 Verhandlungstagen sprach das Bezirksgericht Kreuzlingen mit Urteil vom 22. Januar 2017 respektive 12. März 2018, berichtigt durch den Beschluss vom 9. April 2018, zwölf der insgesamt 14 Angeklagten in verschiedenen Anklagepunkten schuldig. Sie wurden zu mehrmonatigen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden übrigen Beschuldigten sprach das Bezirksgericht von allen Vorwürfen frei.
Acht der vierzehn Beschuldigten gelangten gegen das Urteil des Bezirksgerichts an das Obergericht. Sie beantragen zusätzliche Freisprüche sowie teilweise eine Entschädigung für die erstandene Haft. Die Staatsanwaltschaft erklärte in sieben Fällen Berufung oder Anschlussberufung. Sie fordert zusätzliche Schuldsprüche sowie die Erhöhung der Strafen und in einem Fall die Verwahrung.
Betreffend fünf Angeklagter ist das Urteil des Bezirksgerichts in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen. Ein Beschuldigter ist während des Berufungsverfahrens verstorben.
Verhandlungen sind öffentlich
Das Berufungsverfahren startet am 15. September 2021 und wird aufgrund der vielen Beteiligten und Delikte mehrere Monate andauern, voraussichtlich bis Mai 2022. Die einzelnen Verhandlungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr und finden voraussichtlich im Obergericht in Frauenfeld statt. Einzig der erste Verhandlungsblock zu den Vorfragen wird am 15., 21. und 22. September 2021 aus Platzgründen im Casino Frauenfeld am Bahnhofplatz 76b durchgeführt.
Das Obergericht veröffentlicht die Daten fortlaufend im Internet. Die Verhandlungen sind öffentlich, der Zutritt ist aber beschränkt. Die interessierten Besucher müssen sich aus Sicherheitsgründen ausweisen und vorgängig anmelden. Es wird auf die «Hinweise für Zuschauer und Medien» unter obigem Link verwiesen.