Das Gericht erliess eine bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 10 Franken gegen die Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten. Die Höhe der Tagessätze bemisst sich nach den finanziellen Verhältnissen eines oder einer Beschuldigten. Dazu kommt eine unbedingte 300-Franken-Busse.
Die Ex-Freundin des Landwirts hatte nach der Hofräumung zwei Pferde von einer Alp im Kanton Graubünden geholt und bei einem Bauern eingestellt. Später verkaufte sie sie. Sie entzog die Tiere damit der angeordneten Beschlagnahmung. Als sie sechs weitere Pferde von der Alp holen wollte, wurde sie von der Polizei gestoppt.
Wie der vorsitzende Richter ausführte, galt die Anordnung der Beschlagnahmung für alle Tiere, die vom Hauptbeschuldigten gehalten wurden – sei es auf dem Hof oder auf einer Sömmerungsalp, auch wenn diese in einem anderen Kanton lag. Er habe einem totalen Tierhalteverbot unterstanden.
Freispruch für ehemalige Praktikantin
Bei der ehemaligen Praktikantin bezog sich der Vorwurf des Bruchs der Beschlagnahme auf einen Hund. Sie hatte bei der Hofräumung vier Hunde vom Hof mit nach Hause genommen. Drei von ihnen wurden von den Behörden an neue Besitzer vermittelt.
Um den vierten, den Collie-Mischling « Bapsi», war ein Streit um die Besitzverhältnisse hängig. Ein paar Wochen später übergab die junge Frau das Tier zwei Unbekannten in der Annahme, es handle sich um Beamte des Veterinäramtes. Seither ist der Hund verschwunden.
Die Ausführungen der Beschuldigten seien sehr glaubhaft gewesen, sagte der Richter. Demnach habe die Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten sie angerufen und gesagt, sie habe den Prozess um den Besitz von «Bapsi» verloren, er werde abgeholt.
Die junge Frau habe nicht damit rechnen müssen, dass die Mitbeschuldigte das Tier hätte abholen lassen. Die Herausgabe sei wohl «etwas naiv» gewesen, sie habe sich im Nachhinein aber bemüht, den Hund zu finden.
Auch die Ex-Freundin wurde in diesem Teilpunkt freigesprochen. Wie der Richter ausführte, war sie die Halterin des Collie-Mischlings. Dieser sei damit nicht der Beschlagnahmung unterstellt gewesen. Damit entfalle der offizielle Tatbestand des Bruchs der Beschlagnahme.
Nebenschauplatz
Das Beiseitebringen von Tieren vor der Beschlagnahmung ist ein Nebenschauplatz im so genannten Hefenhofen-Prozess um die laut Anklage miserablen Zustände auf einem Hof in Hefenhofen. Dieser war im August 2017 zwangsgeräumt worden.
Früher am Vormittag wurden die Urteile über zwei mitbeschuldigten Metzger eröffnet. Sie wurden freigesprochen vom Vorwurf, mit dem Landwirt einen illegalen Handel mit kranken Ferkeln betrieben zu haben. Die vier Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Urteil gegen den hautptbeschuldigten Landwirt folgt am Nachmittag.
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