Die Frau ist kürzlich durch Zufall durch einen Hinweis Dritter aufgeflogen, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Am Freitag, 25. November, sei der Gemeindepräsident darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass eine Gemeindeangestellte sich möglicherweise finanzielle Verfehlungen im Amt zu Schulden kommen liess, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung von Dienstagmittag. Der Gemeinderat habe unverzüglich die notwendigen Abklärungen anhand genommen. «In deren Folge hat die Mitarbeiterin ihr Fehlverhalten eingestanden», heisst es in der Mitteilung weiter. Aktuell seien die Details und der Umfang eines allfälligen Schadens für die Gemeinde noch nicht bekannt. Es wird geschätzt, dass der Schaden den fünfstelligen Bereich nicht übersteigt.
Die Gemeinde hat die Mitarbeiterin mit sofortiger Wirkung freigestellt und das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst. Die Rechnungsprüfungskommission wurde über die Feststellungen in Kenntnis gesetzt.
Vermutlich hatte die Frau keine Komplizen
Die Gemeinde ist dabei, die weiteren notwendigen Abklärungen vorzunehmen und allfällige zusätzlichen Massnahmen in die Wege zu leiten. Gleichzeitig wurde umgehend die Provida Wirtschaftsprüfungs AG in St.Gallen mit einer externen Revision beauftragt. Diese habe am Montag, 28. November, ihre Tätigkeit aufgenommen.
Der Gemeinderat bedauert nach eigenen Angaben den Zwischenfall ausserordentlich. Er gehe davon aus, dass es sich um ein Fehlverhalten ausschliesslich einer Mitarbeiterin handle. Gemeindepräsident Richard Stäheli nimmt mit Verweis auf ein laufendes Verfahren keine Stellung zum Fall.
Unterschlagung vor einigen Jahren in Goldach
Ein ähnlicher Fall trug sich vor rund acht Jahren in Goldach zu. Während des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde waren «finanzielle Unregelmässigkeiten» festgestellt worden. Daraufhin untersuchte die Gemeinde ihre Bücher. Schnell kristallisierte sich heraus, dass es nur eine Mitarbeiterin sein konnte, die Geld unterschlagen hatte. Konkret habe die Frau beim Verkauf von SBB-Tageskarten, beim Erheben von Einwohneramtsgebühren oder bei der Bezahlung von Gemeindeparkkarten das Geld eingesteckt. Die Mitarbeiterin wurde fristlos entlassen.
Rund ein Jahr später, im Sommer 2016, folgte dann der Gerichtsentscheid: Die Frau wurde verurteilt und musste eine Busse von 130 Tagessätzen à 130 Franken zahlen.