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Härtefälle: Vorerst keine A-fonds-perdu-Beiträge im Thurgau

Coronavirus

Härtefälle: Vorerst keine A-fonds-perdu-Beiträge im Thurgau

· Online seit 17.12.2020, 13:30 Uhr
Im Kanton Thurgau können ab Februar 2021 Betriebe aus verschiedenen Branchen Darlehen wegen der Coronakrise beantragen. A-fonds-perdu-Beiträge sind erst in einer zweiten Phase vorgesehen. Für das Härtefallprogramm wird mit insgesamt 47,7 Millionen Franken gerechnet.
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Der Thurgauer Regierungsrat hat das Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen verabschiedet. «Wir sind wenn nötig bereit, sämtliche Gelder von Bund und Kanton auszuschöpfen», sagte Regierungspräsident Walter Schönholzer (FDP) am Donnerstag vor den Medien.

Es ist ein zweistufiges Modell vorgesehen: Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, können ab Februar 2021 ein zinsloses Darlehen beantragen. Zu diesem Zweck wird der bestehende Covid-Spezialfonds in einen Härtefallfonds umgewandelt, wie es weiter hiess.

A-fonds-perdu-Beiträge frühestens ab Juli 2021

Die Darlehen belaufen sich auf maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 (maximal 500'000 Franken) und sind zinslos auf zehn Jahre befristet. Frühestens ab Juli 2021 können die Antragssteller Gesuche auf Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehenssumme in A-fonds-perdu-Beiträge einreichen.

Die Antragssteller müssen dabei nachweisen, dass sich ihre wirtschaftliche Situation nicht oder zumindest nicht wesentlich genug verbessert hat, um in der Lage zu sein, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen, schreibt der Kanton.

Der kantonale Anteil des Härtefallprogramms umfasst aktuell maximal 18 Millionen Franken, der Bund steuert aus den Tranchen 1 und 2 mindestens 18,56 Millionen Franken bei. Aus der 3. Tranche, die zurzeit noch im Bundesparlament verhandelt wird, werden weitere Gelder erwartet, so dass für das Härtefallvolumen im Thurgau insgesamt rund 47,7 Millionen Franken zur Verfügung stehen werden.

Damit Thurgauer Unternehmen als Härtefälle gelten, müssen sie zusätzlich zu den Bundesvorgaben folgende drei Kriterien erfüllen: die Firma ist oder war direkt und unmittelbar durch eine staatlich angeordnete Massnahme zur Pandemiebekämpfung betroffen, sie beschäftigt mindestens drei Vollzeitmitarbeitende und sie hat, sofern sie über einen Covid-19-Kredit verfügt, diesen vollständig ausgeschöpft.

160 Millionen für Kurzarbeitsentschädigungen

Der Kanton lieferte am Donnerstag auch aktuelle Zahlen zur Kurzarbeit: Bis am 15. Dezember wurden rund 160 Millionen Franken Covid-19-bedingte Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. 3905 Firmen hatten einen Antrag eingereicht. Ausserdem wurden Covid-19-bedingt rund 14 Millionen Franken Erwerbsersatz an Selbständige geleistet, das entspricht rund 1300 Anmeldungen.

veröffentlicht: 17. Dezember 2020 13:30
aktualisiert: 17. Dezember 2020 13:30
Quelle: sda

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