Ostschweiz
Thurgau

Hauptbeschuldigter muss für 14 Jahre ins Gefängnis

Fall Kümmertshausen

Hauptbeschuldigter muss für 14 Jahre ins Gefängnis

· Online seit 14.06.2022, 11:24 Uhr
Der Hauptbeschuldigte im Tötungsdelikt Kümmertshausen zog seine Berufung im vergangenen Mai zurück. Darauf zog auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Bezug auf diesen Angeklagten zurück. Die vom Bezirksgericht Kreuzlingen ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist damit rechtskräftig.
St.Galler Tagblatt/pd
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Es handele sich um den Beschuldigten, gegen den im Berufungsfahren mit insgesamt 15 Sachverhaltskomplexen – einschliesslich des Raubs im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Kümmertshausen – noch am meisten Punkte strittig waren, und der sich als einziger noch in Sicherheitshaft befindet. Das schreibt das Thurgauer Obergericht in einer Medienmitteilung.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat den Beschuldigten im Jahr 2018 wegen mehrerer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt, berichtet das «St.Galler Tagblatt». Dazu gehören unter anderem Anstiftung zu Raub, qualifizierte Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise, mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache versuchte qualifizierter Erpressung.

Weitere Berufungsrückzüge und Anerkennung der Zwischenentscheide

Mit zwei Zwischenentscheiden vom 8. Oktober 2021 und 10. Februar 2022 hatte das Obergericht laut Medienmitteilung festgestellt, bezüglich einzelner Beschuldigter und Sachverhalte seien das Anklageprinzip verletzt und ein wesentlicher Teil der Einvernahmen nicht verwertbar.

Ende Mai 2022 habe die Staatsanwaltschaft dem Obergericht mitgeteilt, sie akzeptiere diese Entscheide. Als Folge davon habe sie ihre Berufung oder Anschlussberufung gegen drei weitere Beschuldigte teilweise zurückgezogen.

Zwei dieser Beschuldigten bleiben aber Teil des Berufungsverfahrens, weil noch andere Sachverhalte strittig seien. Weiter habe die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf mündliche Parteivorträge zu den Sachverhalten mitgeteilt, bei denen laut den Zwischenentscheiden des Obergerichts der Anklagegrundsatz verletzt sei oder das Beweisfundament weggefallen sei; die betroffenen Beschuldigten seien freizusprechen.

Ende Juni werden Verhandlungen fortgesetzt

Durch diese Entwicklung entfallen gemäss der Medienmitteilung insgesamt drei Verhandlungsblöcke. Nachdem zudem das Verfahren gegen einen Beschuldigten abgetrennt wurde, sind noch vier Beschuldigte am Verfahrenskomplex «Kümmertshausen» beteiligt. Dadurch reduziere sich die Anzahl vorgesehener Verhandlungstage. Daneben habe das Obergericht noch über verschiedene Nebenfolgen, zum Beispiel Entschädigungsansprüche, weiterer Verfahrensbeteiligter zu entscheiden.

Am 29. Juni wird laut Mitteilung die Berufungsverhandlung mit dem dritten Verhandlungsblock fortgesetzt. Die Daten der weiteren Verhandlungen in Sachen «Kümmertshausen» werden gemäss dem Communiqué laufend im Internet veröffentlicht. 

veröffentlicht: 14. Juni 2022 11:24
aktualisiert: 14. Juni 2022 11:24
Quelle: St.Galler Tagblatt

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