Im Sommer 2021 sei der Kanton Thurgau gezwungen gewesen, gegen Schönholzerswilen den Rechtsweg einzuschlagen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag. Obwohl es eine Abmachungen gegeben habe, «wollte die Gemeinde ihren Anteil von 50 Prozent für die Dammsanierung nach dem Hangrutsch über das Itobel nicht bezahlen».
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Die Versicherung der Kommune habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Ansprüche des Kantons verjährt seien. In einem ersten Zwischenentscheid stellte dann aber das Verwaltungsgericht im Sommer 2022 fest, dass dies nicht der Fall ist.
In einem weiteren Entscheid vom Juni 2024 hielt das Gericht schliesslich fest, dass die Gemeinde dem Kanton die geforderte Zahlung im Grundsatz leisten muss. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig.
Dem Kanton werden rund 86 Prozent des verlangten Betrags zugesprochen Dies entspricht 251'882 Franken statt der verlangten 294'429 Franken. Das Verwaltungsgericht begründete die Reduktion damit, dass es nur für eine Kostenbeteiligung der Gemeinde im Umfang von 45 Prozent eine klare Vereinbarung gebe.
(sda)