Vertreter von der GLP, BDP, EVP, CVP, EDU und den Grünen kritisieren in ihrer Interpellation «Muss Politik aus dem öffentlichen Raum verschwinden?» die Vorgaben für Wahlwerbung, diese seien völlig uneinheitlich. Im Thurgau gebe es einige Gemeinden die politische Werbung im öffentlichen Raum verbieten, andere schränkten sie stark ein oder verlangten Gebühren.
Verbindliche Regeln gefordert
Die Interpellanten brachten deshalb am Mittwoch im Grossen Rat vor, dass die Wahlwerbung für kleinere Parteien zu aufwendig und zum Teil kaum finanzierbar sei. Sie fordern Regeln, welche für alle Parteien verbindlich und fair sein sollen. Als Minimalforderung verlangten sie einen runden Tisch, an welchem die politische Wahlwerbung neu geregelt werden soll.
12 Gemeinden verbieten Wahlwerbung
Seit 2012 dürfen die Wahl-und Abstimmungsplakate frühestens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgestellt und müssen in der Woche danach wieder entfernt werden. Die Plakate sind innerhalb des bebauten Gebiets erlaubt. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften sind die Gemeinden zuständig.
Wie eine Umfrage des Kantons zeigt, wenden sie die Richtlinien unterschiedlich an. Einige haben zusätzliche Einschränkungen erlassen und 12 Gemeinden haben die Wahlwerbung im öffentlichen Raum ganz verboten.