Ostschweiz
Thurgau

Schriftlicher Freispruch für Ulrich K. im Fall Hefenhofen: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

«Fall Hefenhofen»

Nach Freispruch für Ulrich K.: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

· Online seit 29.08.2023, 15:23 Uhr
Das Bezirksgericht Arbon hat die schriftliche Urteilsverkündigung veröffentlicht – und die Thurgauer Staatsanwaltschaft will wie angekündigt in Berufung gehen. Der grösste Tierquäler-Fall der Schweiz wird also eine Fortsetzung erhalten.
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Auf 143 Seiten begründet das Arboner Bezirksgericht nochmals ausführlich den mehrheitlichen Freispruch für Ulrich K. – rund fünf Monate nach dem mündlichen Urteil. Das Gericht bemängelt dabei vor allem die Arbeit der Staatsanwaltschaft und des Veterinäramts, diese sollen unsauber gearbeitet haben.

Wie angekündigt, will die Thurgauer Staatsanwaltschaft dieses Urteil nicht akzeptieren und in Berufung gehen. «Die Begründung entspricht im Wesentlichen den mündlichen Ausführungen», sagt Fabian Mörtl, Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft gegenüber dem SRF-Regionaljournal. «Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren rechtzeitig eröffnet hat und die erhobenen Beweise verwertbar sind.»

Offen bleibt, ob das Urteil als Ganzes oder nur Teile davon beim Thurgauer Obergericht angefochten werden.

veröffentlicht: 29. August 2023 15:23
aktualisiert: 29. August 2023 15:23
Quelle: FM1Today

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