Quelle: TVO
In einer Vorverhandlung zum Tierschutzfall Hefenhofen verteidigte die Staatsanwaltschaft die Rechtmässigkeit der 2017 durchgeführten Zwangsräumung des Hofs eines renitenten Bauern.
Polizeikommandant und Mitarbeiter des Veterinäramtes sollen befragt werden
Sämtliche dabei «von Fachexperten erhobenen Beweise» seien verwertbar, appellierte der zuständige Staatsanwalt vor dem Obergericht. Er stellte ausserdem den Antrag, zahlreiche Personen als Auskunftspersonen zum Ablauf der Räumung und zum angetroffenen Zustand von Hof und Tieren zu befragen, etwa den Polizeikommandanten, Mitarbeiter des Veterinär- und des Landwirtschaftsamtes sowie einen Angehörigen der Armee.
Die Staatsanwaltschaft forderte das Obergericht auch auf, ein neues Gutachten zur damaligen Situation auf dem Hof einzuholen. Dazu zählten auch der Gesundheits- und Pflegezustand der angetroffenen Tiere.
Nach dem zweistündigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft unterbrach das Gericht die Verhandlung. Diese wird am 20. November mit den Ausführungen des Verteidigers des Pferdehändlers fortgeführt. Danach wird das Gericht darüber befinden müssen, wie dieser Prozess weitergehen wird.
Für Bezirksgericht waren Beweise nicht verwertbar
Wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreichen weiteren Delikten klagte die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Pferdehändler an. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Er soll Pferde, Schafe, Ziegen, Hunde, Hühner, Schweine und Rinder ungenügend gepflegt, nicht artgerecht gehalten, vorschriftswidrig transportiert und getötet haben.
Das Bezirksgericht Arbon beurteilte 2023 die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar und sprach ihn von zahlreichen Vorwürfen frei. Es kritisierte, dass keine vor Gericht brauchbare Dokumentation der angetroffenen Situation und der Hofräumung vorliege. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall im Sommer 2017 ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand.
(sda/red.)