Der junge Mann stand diese Woche vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Angeklagt war er, weil er vor einem Jahr zwei Filme auf sein Handy geladen hatte. Wobei ein Film 25 Sekunden gedauert und einen kryptischen Dateinamen gehabt hätte, die zweite Datei hingegen sei neun Minuten lang gewesen und hätte einen expliziteren Namen gehabt: «9yo boy with a man», also «neunjähriger Knabe mit einem Mann». So berichtet es das «St.Galler Tagblatt».
Kein Interesse an den Videos
Der Beschuldigte habe schnell bemerkt, dass ihn die Dateien nicht interessieren würden und hätte diese daher gleich wieder gelöscht. Die Gerichtspräsidentin sagte in ihrer Urteilsbegründung: «Laut bundesgerichtlicher Praxis gilt bereits herunterladen, kurz anschauen und wieder löschen als Besitz. Und der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar.»
Kein Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen
Der 25-Jährige zeigte sich während des gesamten Verfahrens und der Gerichtsverhandlung geständig. Zudem wurde bei ihm im Laufe der Strafuntersuchung kein einschlägiges Material gefunden. Deshalb spricht die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift von einem «leichten Fall». Wie das St.Galler Tagblatt schreibt, verzichte die Staatsanwaltschaft daher auf einen Antrag zu lebenslänglichem Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen.
Entsprechend mild fällt die Strafe für den Mann aus dem Thurgau aus: Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren, eine Busse von 500 Franken und Gerichts- und Untersuchungskosten von 1791 Franken.
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(red.)