Im neuen Thurgauer Polizeigesetz sind mehrere Bestimmungen umstritten. So soll die Polizei das Recht erhalten, präventiv in Handys und Laptops Einsicht zu nehmen sowie Hotels, Restaurants und Erotikbetriebe auch ohne konkreten Verdacht zu durchsuchen.
Der Grosse Rat stimmte diesen Änderungen anfangs Mai in erster Lesung deutlich zu. Vor der zweiten Lesung am Mittwoch kündigte die FDP einen Streichungsantrag an, den sie mit zwei Gutachten untermauerte. Deren Aussage: Die Bestimmungen verstossen gegen Bundesrecht.
Am Mittwoch stellte dann die Sprecherin der SVP-Fraktion einen Rückweisungsantrag. Die Kommission solle die umstrittenen Paragrafen nochmals beraten. Dieser Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und ohne Gegenstimmen genehmigt.
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