Ostschweiz
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Thurgauer Obergericht muss Beweis-Verwertung in Raubfall überprüfen

Eschlikon

Thurgauer Obergericht muss Beweis-Verwertung in Raubfall überprüfen

· Online seit 03.10.2024, 12:45 Uhr
Das Thurgauer Obergericht muss sich erneut mit dem Raubfall von Eschlikon aus dem Jahr 2018 befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters gutgeheissen. Wegen einer Verletzung der Verteidigungsrechte ist fraglich, ob alle erhobenen Beweise verwertet werden durften.
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So wurde dem Opfer des Raubüberfalls im Laufe der Strafuntersuchung eine Auswahl von Fotos vorgelegt, um den Täter zu identifizieren. Obwohl das Verfahren zu diesem Zeitpunkt längst eröffnet worden war, stand dem Beschuldigten damals noch kein Verteidiger zur Seite, obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist.

Mangel entdeckt

Der vom Thurgauer Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilte Mann wies bereits in der Berufungsverhandlung auf diesen Mangel hin. Das Obergericht ging in seiner Urteilsbegründung dennoch nicht darauf ein, warum es die Identifizierung als verwertbar hielt.

Es setzte sich auch nicht mit der Frage auseinander, wie es sich mit allfälligen darauf basierenden Folgebeweisen verhält, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil. Dies muss die Vorinstanz nun nachholen.

Täter überrascht

Der Beschwerdeführer hat gemäss Sachverhalt 2018 einen überraschend heimgekehrten Hausbesitzer lebensgefährlich mit einem schraubenzieher-ähnlichen Werkzeug verletzt. Er rammte dieses dem Opfer in den Brustkorb und verpasste das Herz nur knapp.

Der Angeklagte agierte zusammen mit zwei Mittätern. Einer hatte die Rolle des Fahrers. Der zweite versuchte mit dem Hauptangeklagten, einen Tresor im Keller des Hauses zu öffnen.

(sda)

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veröffentlicht: 3. Oktober 2024 12:45
aktualisiert: 3. Oktober 2024 12:45
Quelle: FM1Today

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