Die Zahl der Thurgauerinnen und Thurgauer in Ausbildung sei in den letzten Jahren stetig angestiegen. Trotzdem hätten sich die ausgerichteten Ausbildungsbeiträge verringert, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.
Bereits 2019 reagierte der Regierungsrat mit Massnahmen. Die Erhöhung sei aber weniger stark ausgefallen als erwartet, heisst es in der Mitteilung. Deshalb wird die Verordnung nun nochmals angepasst. Negative Schwellenwerte sollen dabei «eliminiert oder zumindest geglättet werden».
Vorgesehen sei «keine generelle Stipendienerhöhung nach dem Giesskannenprinzip». Stattdessen sollen einzelne Gruppen zielgerichtet entlastet werden. Dafür wird die Vermögensfreigrenze erhöht und es gibt Anpassungen beim Elternbeitrag. Zudem werden «gewisse Konkubinatsformen» grosszügiger behandelt. Gerechnet wird mit Mehrkosten von rund 480'000 Franken. Die Änderungen gelten ab August.