Die Organisatoren der Feuerwerke am Romanshorner Sommernachtsfest (6. August) sowie am Kreuzlinger Seenachtsfest «Fantastical» (13. August) haben Anträge für Sonderbewilligungen gestellt – diese wurden nun mit verschärften Auflagen bewilligt, wie aus einer Mitteilung des Kantons Thurgau hervorgeht.
«Ausgereifte Schutzkonzepte»
Bei beiden Veranstaltungen handelt es sich um von professionellen Pyrotechnikerinnen und Pyrotechnikern gezündete Feuerwerke. «Das Risiko wird angesichts des umgebenden Wassers als vertretbar erachtet», schreibt der Kanton. Es gebe «ausgereifte Schutzkonzepte».
Die verantwortlichen Vereine müssen zudem sicherstellen, dass ein Sicherheitsabstand zu Zuschauerinnen und Zuschauern, Gebäuden, Schiffen, Schilfbeständen, Uferzonen und Waldrändern von mindestens 200 Metern besteht. Es müssen genügend Tanklöschfahrzeuge sowie Einsatzkräfte präventiv zur Verfügung stehen.
Feuerwerk am See, LED in Chur
In weiteren Gemeinden im FM1-Land darf am 1. August ein professionelles Feuerwerk gezündet werden – unter anderem auf der gemeinsamen Bundesfeier in Goldach, Rorschach und Rorschacherberg, beim BBC in Gossau sowie in Urnäsch. Die Stadt Chur setzt auf eine LED- statt eine Feuershow.
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(lag)