«Ich weiss nicht» – diesen Satz sagen die drei Angeklagten am häufigsten. «Ich bin nicht aggressiv», betont der 28-jährige Hauptangeklagte mehrmals. Der Rheintaler trägt ein hellblaues Hemd, schwarze Hosen und wirkt wie ein Bankangestellter. Seine blauen Augen sind schwierig zu deuten, er wirkt locker, zumindest zu Beginn der Verhandlung.
«Wir wollten den Türstehern Angst machen»
Der Familienvater ging am besagten Abend Ende April 2017 mit Kollegen in den Ausgang an eine Goa-Party in Bürglen. «Wir waren zuvor noch nie dort», sagt der mutmassliche Täter. Dort habe er Alkohol und Drogen konsumiert. Sehr viel Alkohol und ein bis zwei «Fäden» Kokain. An das, was anschliessend passierte, könne er sich nicht mehr genau erinnern. «Es ist mir bis heute schleierhaft. Meines Wissens kam es zu einem Gerangel und ich wurde von mehreren Leuten in schwarzer Kleidung verprügelt.» Diese Leute, vermeintlich Türsteher, hätten ihn auf den Boden gedrückt und gewürgt. Dass er zuvor mehrere Gäste angepöbelt haben soll, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt, bestreitet der 28-Jährige. «Ich gehe schon ungefähr acht Jahre in den Ausgang und war nie aggressiv oder hatte Probleme mit Türstehern.»
Warum der 28-Jährige und sein 27-jähriger Freund und Mitangeklagte nach der Pöbelei nicht nach Hause, sondern mit einem Taxi nach Uzwil fuhren, kann er sich nicht erklären. Die beiden besorgten sich dort eine geladene Waffe beim dritten Angeklagten, das zeigen Kameraaufnahmen aus dem Taxi. «Wir wollten uns aufspielen, den Türstehern Angst machen, wie sie mir Angst gemacht hatten», sagt der Hauptangeklagte.
«Ich habe einen Warnschuss abgegeben»
Der Besitzer der Waffe blieb in Uzwil. Die beiden Rheintaler fuhren zurück nach Bürglen. Dabei sollen sie dem Taxifahrer mehrfach mit der Waffe gedroht und ihn erpresst haben. «Wir hatten Angst, er würde die Polizei holen.» Beim Club angekommen, hat der 28-Jährige laut Staatsanwaltschaft einen Türsteher mit der Waffe niedergeschlagen, ist in den Club gelaufen und hat «jetzt gibt es ein Massaker» geschrien, das bestreitet der Angeklagte. Dass er draussen in Richtung eines flüchtenden Türstehers schoss, stimme nicht ganz: «Ich habe einen Warnschuss abgegeben, ich wollte aber niemals jemanden töten. Ich wollte ihm nur Angst machen.»
Immer wieder eingeschlafen
Der Mittäter, ein 27-jähriger Kollege des Hauptangeklagten, zieht immer wieder seine Jacke an und aus. Er wirkt nervös, unsicher. Während der Verhandlung kaut er an seinen Fingernägeln, spricht leise, erzählt, dass er vom Abend kaum noch etwas wisse. Er erinnere sich schwammig, dass sein Kollege in jemanden hineingelaufen sei und ein Getränk verschüttet wurde. Seine Erzählungen decken sich grösstenteils mit jenen des Hauptangeklagten.
An die Taxifahrt könne er sich allerdings überhaupt nicht erinnern: «Ich war schon alkoholisiert, bevor wir in den Club gingen.» Im Taxi sei er immer wieder eingeschlafen. Dass auch er die geladene Waffe hielt und damit den Taxifahrer bedrohte, habe er erst mit der Anklageschrift erfahren.
Auch zu den Geschehnissen im Club sagt der 27-jährige Rheintaler nur: «Ich kann mich nicht erinnern. Ich glaube, ich stand im Treppenhaus, als der Schuss fiel.»
«Er war blutverschmiert und wollte die Waffe»
Anders wie die beiden ersten Angeklagten kann sich der Dritte, der Waffenbesitzer, noch gut an den Abend erinnern. Der Hauptangeklagte habe seinen Rollladen hochgerissen, sei ins Zimmer gestürmt und habe sehr aggressiv gewirkt. «Er war blutverschmiert und wollte meine Waffe», sagt der 28-jährige Uzwiler.
Er, der dritte Angeklagte, runzelt immer wieder seine Stirn, seine blauen Augen sind rot unterlaufen, seine hellen Haare zur Seite gegelt und seine Stimme ist kaum zu verstehen, so leise spricht er. Immer wieder nickt der 28-Jährige während der Verhandlungen ein und ein leises Schnarchen ist im Gerichtssaal zu hören. «Ich hatte Angst, dass er auf mich oder meine Freundin los geht.» Die Polizei habe er nicht gerufen, da er unter Schock gestanden habe. «Mir war in diesem Moment nicht bewusst, dass der Angeklagte mit der Waffe jemanden töten oder verletzen könnte.»
Für Hauptangeklagten wird 8 Jahre Gefängnis gefordert
Wegen der Vorfälle in der Nacht im Frühling vor zwei Jahren werden die beiden Rheintaler wegen eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, Entführung und einfacher Körperverletzung angeklagt.
Der 28-jährige Uzwiler wird der Gehilfenschaft angeklagt und wegen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz. Ausserdem sollen alle drei Angeklagten gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. Auf dem Handy des Hauptangeklagten wurde ein tierpornografisches Video gefunden, weswegen ihm auch Pornografie vorgeworfen wird.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, der 27-jährige Mittäter soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis und für den Besitzer der Waffe wird eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten gefordert.
Von den drei Privatklägern, dem Taxifahrer und zwei Türstehern werden Genugtuungen und Entschädigungen im fünfstelligen Bereich gefordert. Die höchste Genugtuung (60'000 Franken) verlangt der Taxifahrer vom Hauptangeklagten. Noch heute leiden die Kläger unter dem Erlebten und werden teilweise von Angstzuständen, Panikattacken und Schlafstörungen geplagt, berichten die Verteidiger der Kläger.
Tierporno kam über Whatsapp-Gruppe
Die Verteidigung des Hauptangeklagten fordert vom Bezirksgericht Weinfelden, ihn von den Anklagepunkten der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, der Entführung, der Pornografie sowie der Anstiftung freizusprechen. Es sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte auf den Türsteher zielte. Er habe bewusst die Wand getroffen, dort sei die Patrone des Revolvers auch gefunden worden.
Auch eine Entführung habe nicht stattgefunden, da der Taxifahrer habe flüchten können. Ausserdem sei der Finger nie auf dem Abzug des Revolvers gewesen, weswegen im Taxi nicht von einer lebensgefährlichen Situation ausgegangen werden könne. Das tierpornografische Material sei durch eine Whatsapp-Gruppe automatisch auf seinem Handy gelandet und er habe es sich nicht angesehen.
Geldstrafen statt Gefängnis gefordert
Unklar bleibt, was vor dem Auftritt mit der Waffe im Club in Bürgeln passierte, gemäss Verteidiger waren die beiden Rheintaler Angeklagten mehr Opfer als Täter und seien von den Sicherheitsleuten verprügelt und mehr oder weniger ohne Grund vor die Tür gestellt worden.
Der Verteidiger fordert für den Hauptangeklagten eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 90 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem soll er eine Busse von 400 Franken zahlen. Die Zivilklagen seien abzuweisen. Für den jüngeren Beschuldigten, der mit dem Hauptangeklagten im Club war, fordert die Verteidigung einen Freispruch in allen Punkten ausser jenem des Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Er soll eine Busse von 180 Tagessätzen à 30 Franken zahlen. Der jüngere Angeklagte sei im Taxi «stockbesoffen» gewesen und nicht fähig, einen Entscheid bezüglich der Waffe zu fällen. Er habe ausserdem nicht mit der Waffe auf jemanden gezielt. In fahrunfähigem Zustand unterwegs sei der Beschuldigte an einem anderen Abend gewesen.
Für den Besitzer der Waffe, den 27-jährigen Uzwiler, fordert die Verteidigung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von vier Jahren. Er sei der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig zu sprechen. Mit den Vorfällen am Abend im April 2017 habe er nichts zu tun gehabt.
Der Prozess geht am Freitag weiter. Das Urteil wird am 23. September eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.