Der Pferdehändler U.K. aus Hefenhofen wurde bereits wegen Tierquälerei 2009 und 2011 rechtskräftig verurteilt. Ende 2014 sprach das Kantonsgericht ein Tierhalteverbot gegen ihn aus. Unter anderem soll ein Pferd beim Beschlagen zu Tode gequält haben, ein anderes musste wegen schlechtem Gesundheitszustand unter amtlicher Aufsicht getötet werden.
Weil U.K aber die Verfügung des Gerichts aber nicht rechtzeitig bei der Post abgeholt hatte, konnte er das Urteil bis vor Bundesgericht weiterziehen. Dieses entschied letzte Woche, dass U.K: bis zu einem endgültigen Urteil weiterhin Pferde auf seinem Hof halten darf.
Brisant: Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Veterinäramt Thurgau die Möglichkeit gehabt hätte, das Tierhalteverbot durchzusetzen, dies aber unterlassen hat. .Tierschützer sind nun empört.
Claudia Steiger, Tierschützerin und Anwältin sagt gegenüber TVO: «Die Behörden müssen unverzüglich einschreiten, wenn sie Kenntnis haben, dass Tiere gequält werden.»
(agm)